Mario Krüger: „Wir wollen ein gleichberechtigtes Miteinander zwischen dem Rat zum einen und Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Landräten zum anderen“

Rot-Grüner Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Demokratie

Mario Krüger (GRÜNE): Guten Morgen, meine Damen und Herren! Willi Körfges, du machst es mir nicht leicht. Alle Themen, alle Argumente sind abgeräumt. Wir sollten bei Gelegenheit mal tauschen.
(Heiterkeit von Britta Altenkamp [SPD] und Hans-Willi Körfges [SPD] – Michael Hübner [SPD]: So ist er!)
Ich will aber noch das eine oder andere zusätzlich ausführen, insbesondere auf die Entscheidungen eingehen, die seit 2007 getroffen worden sind, und die Begründungen anführen, die in dem Zusammenhang Auslöser gewesen sind, jetzt zu sagen: Das müssen wir wieder ändern.
Die Anhebung der Wahlzeiten von fünf auf sechs Jahre, die Entkopplung der Wahltermine zwischen Bürgermeisterwahlen zum einen und Ratswahlen zum anderen – so in den Protokollen nachzulesen – sollte dazu dienen, die Funktion der Hauptverwaltungsbeamten zu stärken. Was bedeutet es, die Position der Hauptverwaltungsbeamten zu stärken? – Das heißt nichts anderes, als die Position der Räte zu schwächen. Das wollen wir wieder zurückholen. Warum? – Dazu gibt es eine nette Begründung, nachzulesen auf Seite 15 der Drucksache 16/1468. Da heißt es:
„Eine ‚präsidiale‘ Stellung der Hauptverwaltungsbeamten, losgelöst und unabhängig von der politischen Willensbildung in der jeweiligen Vertretungskörperschaft, entspricht weder der Aufgabenstellung noch dem Bild eines Hauptverwaltungsbeamten nach nordrhein-westfälischem Kommunalverfassungsrecht.“
Wir im Ruhrgebiet reduzieren das Ganze und sagen: Wir brauchen keine Monarchen, wir brauchen keine Sonnenkönige,
(Beifall von der SPD)
sondern wir wollen ein gleichberechtigtes Miteinander zwischen dem Rat zum einen und Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Landräten zum anderen. Daher ist es gut, dass der Weg jetzt gegangen wird.
Wir sprechen nicht von einer ersten, sondern von einer zweiten Reparatur. Eine Reparatur ist mit der Abschaffung der Stichwahl bereits im Jahre 2011 vorgenommen worden. Mit der zweiten Reparatur wollen wir jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bürgermeister‑ und die Ratswahlen zumindest 2020 zusammengelegt bzw. gemeinsam durchgeführt werden können.
Willi Körfges hat es gerade schon ausgeführt: Natürlich haben wir uns auch Gedanken darüber gemacht, inwieweit bereits 2014 gemeinsam gewählt werden kann. Das war nicht ganz einfach, dazu hat es entsprechende Expertisen gegeben. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg und haben es den jetzigen Amtsinhabern ermöglicht, bereits für 2014 eine Situation herzustellen, dass gemeinsam gewählt werden kann.
Warum? – Nicht nur, um zwischen Rat und Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister gleiche Positionen herzustellen, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass alleinige Bürgermeisterwahlen in der Regel zu schwachen Wahlbeteiligungen führen. Wir haben es vor Kurzem in Duisburg erlebt: Im ersten Wahlgang lag die Beteiligung bei 32 %. Wir wissen, dass in keiner Stadt, in der der Bürgermeister in einem separaten Wahlgang gewählt worden ist, Wahlbeteiligungen von mehr als 50 % erreicht worden sind, sie alle schwanken zwischen 30 bis 42, 43 %. Das ist nicht gut, das wollen wir ändern. Insofern macht es Sinn, die Rats‑ und Bürgermeisterwahlen wieder zusammenzufassen.
Wir steigen ein, wir wollen alle mitnehmen. Insofern ist es auch erfreulich, Herr Laumann – er ist heute mal nicht da oder kommt etwas später –, …
(Hans-Willi Körfges [SPD]: Da ist er doch – unübersehbar!)
– Ja, da ist er. –
… wenn Sie wie in der „Rheinischen Post“ vom 1. August 2012 ausgeführt haben:
„Wir haben dazugelernt. Die Union schlägt vor, die bestehende Wahlperiode der Räte einmalig auf sechs Jahre zu verlängern, sodass Räte und Bürgermeister 2015 an einem Tag gewählt werden können.“
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Abruszat zu?
Mario Krüger (GRÜNE): Gerne.
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, bitte schön.
Kai Abruszat (FDP): Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Krüger. – Ich würde Sie gerne zu den von Ihnen dargelegten Argumenten der Wahlbeteiligung fragen: Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Wiedereinführung der Stichwahl, bei der es doch in der Regel noch weniger Wahlbeteiligung gegeben hat, zu der Sie ausdrücklich stehen?
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Abgeordneter, bitte schön.
Mario Krüger (GRÜNE): Ich glaube, wir sind nicht gut beraten, auch wenn wir wissen, dass die Wahlbeteiligung im Rahmen der Stichwahlen in der Regel abbricht – in Duisburg von 33 % auf 28 % –, wenn wir im ersten Wahlgang jemanden wählen, der möglicherweise noch nicht einmal die Mehrheit derjenigen, die gewählt haben, hinter sich hat bzw. auf ein Wahlergebnis von 35 oder 33 % reduziert werden kann. Das ist nicht gut für die Stellung des Bürgermeisters.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Kai Abruszat [FDP]: Ja, deswegen haben wir die Wiedereinführung nicht mitgemacht!)
Insofern kann ich durchaus mit dem Nachteil umgehen, dass eine Stichwahl in der Regel zu einer geringeren Wahlbeteiligung als der eigentliche Hauptwahlgang führt.
(Kai Abruszat [FDP]: Wir haben die Stichwahl mit eingeführt!)
– Wir haben es geändert; das war auch ganz gut so.
Ich knüpfe noch einmal an meine Ausführungen gegenüber Herrn Laumann an: Wir freuen uns, dass Sie diesen Weg mitgehen wollen, glauben aber nicht – dazu haben wir uns noch entsprechende Rechtsexpertisen eingeholt –, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Wahlzeiten der bestehenden Räte auf sechs Jahre verlängert werden können. Setzen Sie sich damit noch einmal auseinander! Vielleicht kommen wir zu einem gemeinsamen Weg, wie er in dem Gesetzentwurf beschrieben worden ist.
Ich freue mich auf die Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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