Rolf Beu: „Wir sorgen für einen flexiblen Mitteleinsatz und sichern das umfangreiche Bahnangebot mit zusätzlichen 30 Millionen € für den Schienenpersonennahverkehr ab“

Gesetzentwurf der Landesregierung zum ÖPNV:

Rolf Beu (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes Nordrhein-Westfalen kommen wir rechtzeitig dem gesetzlichen Auftrag zur Neuverteilung der pauschalen Fördermittel bis Ende 2012 nach. Die seit 2008 geltende pauschalierte ÖPNV-Förderung hat sich grundsätzlich bewährt. Als Problem wurde aber erkannt, dass die bisherige Schlüsselung der SPNV-Pauschale keine flexiblen Reaktionen auf kurzfristige Änderungen zuließ.
In Zeiten knapper Kassen sorgen wir künftig für einen flexiblen Mitteleinsatz und sichern das umfangreiche Bahnangebot mit zusätzlichen 30 Millionen € für den Schienenpersonennahverkehr ab. Dabei handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine Mittelverschiebung, bei der 30 Millionen € weniger ins Material fließen, sondern stattdessen zusätzliche in den Betrieb investiert werden.
Diese Kostensteigerung hat im Wesentlichen die DB AG mit ihren Trassen- und Stationsentgelten zu verantworten, die einen erheblichen Anteil zum Konzerngewinn beitragen. Mit diesen Entgelten, die in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen allein 500 Millionen €, also eine halbe Milliarde, betrugen, entlastet NRW indirekt den Bundeshaushalt, statt sie für Investitionen im Bahnbereich ausgeben zu können.
Es steht außer Zweifel, dass in den kommenden Jahren erhebliche Bedarfe insbesondere für die Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur bestehen. Daher ist diese Mittelverschiebung für die pauschalierte Investitionsförderung natürlich bitter, aber sie ist unverzichtbar. Denn was nutzt es, wenn am Ende Investitionen getätigt werden, auf den Schienenstrecken aber kein Verkehr mehr stattfinden kann?
Berlin darf sich – daran muss ich hier immer wieder erinnern – seiner Verantwortung nicht entziehen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Bund die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf anhebt.
(Beifall von den GRÜNEN)
Um den armen, den finanzschwachen Kommunen im Lande die Möglichkeit zu geben, überhaupt investiv tätig zu werden, wird der Höchstförderungssatz auf 90 % erhöht. Als wichtige Änderung des Gesetzentwurfs des Ministeriums sehen wir an, dass die für die nötige Flexibilität notwendige Rechtsverordnung des Einvernehmens des Landtags bedarf.
Wir begrüßen die Zielsetzung in Richtung eines einheitlichen Gemeinschaftstarifs. So sind beispielsweise die Anwohner an den Verbundraumgrenzen die Hauptleidtragenden des Tarifdschungels. Zukünftig nur noch drei Tarifräume wären zumindest ein erster richtiger Schritt, Herr Rehbaum. Aber wo gibt es denn den Rheinlandtarif? Gestern gab es noch in den Gremien des NVR Diskussionen über das Problem einer Angleichung von AVV und VRS. Dort ist man zumindest in diesem Bereich von einem einheitlichen Tarifraum meilenweit entfernt. Die Leidtragenden sind die Fahrgäste. Das muss von den Vertretern aller Fraktionen durchaus kritisiert und über dieses Gesetz beseitigt werden.
Wir begrüßen, dass der Ausschuss ein klares Signal gegeben hat, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern, und dass in das neue Gesetz Bedarfsverkehre wie Taxibusse erstmalig aufgenommen werden. Die Verkehrspolitik reagiert damit stärker als bisher auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.
In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf und in den vielen Gesprächen, die wir mit den Verbänden, den Verkehrsverbünden, mit Vertretern einzelner Organisationen und mit Verkehrsunternehmen geführt haben, wurde aber auch deutlich, dass es noch einige innovative Ideen und Änderungsmöglichkeiten gibt, über deren Aufnahme wir für die nächste Novellierung dieses Gesetzes noch weiter beraten werden.
Für die jetzt anstehende Novelle des Gesetzes danken wir noch einmal ganz ausdrücklich dem Minister sowie allen Mitarbeitern des Ministeriums und werden den Beschlussempfehlungen des Ausschusses natürlich folgen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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