Kopplung von Bürgermeister- und Kommunalwahlen kommt bis 2020

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die rot-grünen Koalitionsfraktionen haben am Dienstag einen Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ beschlossen, so dass Bürgermeister- und Landratswahlen künftig wieder an einem gemeinsamen Termin mit den allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden. SPD und Grüne sind sich einig, dass die Kopplung beider Wahlen im Jahre 2020 stattfinden soll. Dieses war mit der Koalitionsvereinbarung im Juli festgelegt worden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten die Wahlperioden der kommunalen Vertretungen einmalig auf rund sechs Jahre verlängert werden. Die reguläre Amtszeit der am 30.08.2009 Gewählten endet 2014. Die nächste Kommunalwahl soll im Jahr 2014 dann letztmalig zeitgleich mit der Europawahl stattfinden. Spätestens ab der dann folgenden Kommunalwahl 2020 soll es gekoppelte Wahlen im Turnus von dann wieder fünf Jahren geben.
Inhaltlich wird dadurch die Verantwortung von (Ober-) BürgermeisterInnen wieder mit derjenigen von Räten verknüpft. Eigene Landratswahlen wird es ebenfalls nicht mehr geben. Hier bestand auch die Gefahr, dass es zu Minusrekorden bei der Wahlbeteiligung hätte kommen können.
Finanziell sparen die Kommunen dauerhaft Geld – von 15.000 Euro für eine Kleinstadt (ohne Personalkosten) bis hin zu Ersparnissen von über 1 Millionen Euro pro Wahlzyklus in Großstädten wie z.B. Dortmund.
Auch die CDU war bei der Ankündigung der Wiedereinführung der verbundenen Wahl mit der Koalitionsvereinbarung zu der Überzeugung gekommen, dass vor allem die finanziellen Gründe so schwer wiegen, dass es sinnvoll ist, die von der Regierung Rüttgers 2007 beschlossene Entkopplung und die Einführung von Wahlperioden von sechs Jahren für die Hauptverwaltungsbeamten rückgängig zu machen.
Auch wenn die verbundene Wahl erst im Jahre 2020 in allen Kommunen stattfinden wird, so gibt es mit dem neuen Gesetz mit dem möglichen Amtsverzicht unter Sicherung der Ruhestandsbezüge einen Anreiz für die bis 2015 gewählten (Ober-)BürgermeisterInnen und Landräte, bereits 2014 zurückzutreten. Entweder können sie 2014 erneut zur Wahl antreten oder ein Jahr früher in Pension gehen, ohne dass ihnen Versorgungsbezüge entfallen.
Beibehalten wird natürlich die Stichwahl, die in der letzten Legislaturperiode wieder eingeführt worden ist. Scheidet der Bürgermeister durch Tod, Eintritt in den Ruhestand oder aus sonstigen Gründen vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Amt aus oder ist die Wahl eines Bürgermeisters aus anderen Gründen während der Wahlperiode des neuen Rates erforderlich, so findet die Wahl des/der Nachfolgers/in spätestens sechs Monate nach Ausscheiden des Bürgermeisters aus dem Amt statt. Die/der Nachfolger/in ist bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates gewählt, es sei denn, die Amtszeit beginnt innerhalb der ersten zwei Jahre der Wahlperiode des Rates. In diesem Fall endet sie mit dem Ende der laufenden Wahlperiode.
Bei Nachfragen steht euch unser Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik Rainer Lagemann gerne zur Verfügung (Tel. 0211-8842561, rainer.lagemann@landtag.nrw.de )
Mit grünen Grüßen
Mario Krüger
Kommunalpolitischer Sprecher

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