Hans Christian Markert: „Da wo unser Trinkwasser produziert wird, ist es in besonderer Weise notwendig, den Schutz in den Mittelpunkt zu stellen.“

Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes

Hans Christian Markert (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu vorgerückter Stunde – wir haben ja heute noch einiges vor uns – behandeln wir wieder ein Thema, das wir jedenfalls in meiner noch relativ kurzen Zeit als Abgeordneter von allen Seiten gut und intensiv behandelt haben, wobei die meisten Argumente intensiv ausgetauscht worden sind.
Es geht, wenn man sich die Häufigkeit der Befassung des Parlaments anschaut, um ein großes Thema. Der weise Solon hat einmal gesagt: In großen Dingen ist es schwer, es immer allen recht zu machen.
(Kai Abruszat [FDP]: Wohl wahr, wohl wahr!)
Wir hatten uns – und haben das im Koalitionsvertrag noch einmal festgeschrieben – eine Lösung in dieser Frage vorgenommen, an der bis auf die Piraten alle hier im Landtag vertretenen Parteien in den letzten 15, 20 Jahren mitgewirkt, sich versucht haben. Wir wollten eine faire, interessenabwägende Lösung finden.
Es ist in der Tat so: Man kann es natürlich nicht immer allen recht machen, aber ich glaube, der Vorschlag, der nun nach langer Zeit auf den Tisch gekommen ist, ist eine gute Grundlage. Wir haben – darauf hat Kollege Meesters hingewiesen – in den Wasserschutzgebieten das Prinzip der Besorgnis noch einmal sehr intensiv gewürdigt. Da, wo es darum geht, unser Trinkwasser zu produzieren, ist es in besonderer Weise notwendig, den Schutz in den Mittelpunkt zu stellen. Insofern wird es dort bei den Fristen bleiben. Ich vermute, die allermeisten im Lande werden verstehen, dass hier der Besorgnisgrundsatz einer besonderen Würdigung bedurfte.
Ich kann deswegen nicht ganz nachvollziehen, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der heutigen Opposition, CDU und FDP, jetzt noch versuchen, in den Wasserschutzgebieten das auch noch infrage zu stellen. Sie könnten doch auch die Größe besitzen und sagen: Das war ein Irrtum. – Cicero hat jedenfalls einmal gesagt: Jeder Mensch kann irren, nur der Tor im Irrtum verharren.
(Zurufe von der CDU und der FDP: Oho!)
Als Umweltpolitiker hat man in diese Auseinandersetzung auch Interessen mit hineingebracht. Es gibt natürlich auch soziale Interessen, wirtschaftliche Interessen und viele andere Interessen, die bei so einer Geschichte auch berücksichtigt werden müssen.
(Kai Abruszat [FDP]: Vor allem Bürgerinteressen!)
– Ja, lieber Kai Abruszat, die FDP wird gleich auch noch die Möglichkeit haben, sich noch einmal in den Geschichtsbüchern zu verewigen und vielleicht neues Gedankengut zu präsentieren. Aber wir alle sollten versuchen – jetzt, wo wir uns alle auf den Weg machen, das ganze Thema zu entkrampfen –, verbal abzurüsten.
Ich bin der Meinung, dass wir in Gebieten, in denen Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wasserschutzgebieten wohnen, gut daran tun, vor dem Hintergrund des Gewässerschutzes auch noch einmal intensiv nachzugucken: Wie können wir das Wasser wirklich dort schützen? Wie können wir den Bürgerinteressen entgegenkommen? Deswegen ist das Monitoring, das wir jetzt vereinbaren wollen, auch richtig, noch einmal genau nachzugucken, welche Gefahren drohen und welche nicht.
Ich will aber auch in Richtung der FDP, einer sogenannten liberalen Partei,
(Zurufe von der FDP)
sagen: Die Freiheit zu entscheiden, Herr Lindner, ob ich eine Prüfung in diesem Fall durchführe oder nicht, hat als Kehrseite der Medaille auch die Freiheit zur Verantwortung. Das bedeutet: Wenn ich mich entscheide, das, was die DIN-Norm vorsieht, nämlich meine Kanäle in Ordnung zu halten, nicht durchzuführen, dann muss ich auch für die Konsequenzen geradestehen, wenn es zu einem Schaden kommt so wie vor einiger Zeit in Solingen, wo es infolge eines beschädigten privaten Kanals zu einer empfindlichen Störung im öffentlichen Verkehrsraum gekommen ist.
Wir hatten gerade den Verkehrsetat. Wenn Autos dann nicht fahren können, weil Kanäle eingestürzt sind, dann muss der Private dafür auch geradestehen. Verantwortungsliberalismus gibt es auch noch. Der Bundespräsident redet davon völlig zu Recht.
(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])
– Ja, es gehört zu einer ehrlichen Debatte dazu, Herr Brockes, dass Sie das den Bürgerinnen und Bürgern in den Bürgerinitiativen dann auch sagen.
Last, but not least: Ich hoffe, dass wir jetzt eine gute und sachliche Anhörung machen werden, dass wir den Prozess für die nächsten Jahre hoffentlich zu einem guten Ende bringen können, so wie Rot-Grün es jetzt vorgeschlagen hat. Wir werden in den Beratungen, in der Anhörung und im parlamentarischen Verfahren allerdings auch Antworten für die Menschen finden müssen, die im Vertrauen auf Politik und Gesetze in den letzten Jahren investiert haben, also Bürgerinnen und Bürger, die ihre Kanäle bereits haben sanieren lassen,
(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)
und Handwerkerinnen und Handwerker, die den Auftrag hatten, Gesetze umzusetzen. Auch deren Interessen werden wir im parlamentarischen Verfahren jetzt ausreichend würdigen. Ich bin guter Hoffnung, Frau Präsidentin, dass wir das nicht nur heute Abend miteinander hinbekommen, sondern dass wir das auch in den Beratungen gut hinbekommen. Dann können wir dieses Thema vielleicht auch Anfang nächsten Jahres wirklich abschließen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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