DS 16/1186 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

A Problem
Im Hochschulrecht gibt es keine Regelungen für minderjährige Studierende. Es ist nicht eindeutig, welche im Rahmen des Studiums anfallenden rechtlich bedeutsamen Handlungen minderjährige Studierende ohne Einwilligung ihrer Eltern vornehmen dürfen. An den Hochschulen des Landes wird zum Teil versucht, das Problem mit Generaleinwilligungen der gesetzlichen Vertreter zu lösen. Ab dem Abiturjahrgang 2013, dem ersten sog. G 8-Jahrgang, ist mit einem Anstieg der Zahl minderjähriger Studierender zu rechnen.
B Lösung
Im Interesse der Rechtssicherheit soll minderjährigen Studierenden mit der Einschreibung im Rahmen ihres Studiums Handlungsfähigkeit im verwaltungsrechtlichen Sinne verliehen werden. Damit wird auch dem Interesse von fast volljährigen Studierenden an einer eigenverantwortlichen Gestaltung des Studiums Rechnung getragen.
C Alternativen
Keine.
D Kosten
Die Gesetzesänderung wird auf Seiten der Hochschulen keine Kosten verursachen.
E Zuständigkeit
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung.