DS 16/1049 Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

A Problem

Das bisher geltende Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Kran-kentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. November 1992 beinhaltet eine Verfallsklausel zum Ende des Jahres 2012.

B Lösung

Bis zur Verabschiedung der Gesetzesnovellierung wird die Verfallsklausel des bestehenden Gesetzes durch Aufhebungsgesetz gestrichen. Das bestehende Gesetz bleibt solange in Kraft.

C Alternativen

Keine.

D Kosten

Für den Landeshaushalt entstehen keine Kosten. Belastende Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte ergeben sich nicht.

E Zuständigkeit

Zuständig ist das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. Beteiligt sind das Finanzministerium, das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.

F Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung

Das Rettungsgesetz gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Die rechtlichen Regelungen umfassen sowohl Patientinnen und Patienten als auch Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Notärztinnen und Notärzte.

Genderaspekte sind daher nicht berührt.

G Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

Keine.

H Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte

Keine.

I Befristung

Keine.