Verena Schäffer: „Anpassen, um Vertraulichkeit zu gewährleisten“

Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Einschätzung meiner Vorredner, dass der erste Teil des Gesetzentwurfes, Artikel 1 mit der Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, eher unspektakulär ist, weil wir als Land die vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Regelungen auch in das Landesgesetz übernehmen müssen.
Bei Artikel 2 des Gesetzes verhält es sich ähnlich, was die Übernahme der Regelungen des Bundes angeht. Ich glaube aber, dass es sich auch aufgrund der langen Diskussionen, die im Bundestag und auch in der Öffentlichkeit geführt wurden, schon lohnt, näher hinzuschauen, was in diesem zweiten Artikel steht.
Wir wissen alle, dass die Kommunikation per E-Mail schon heute eine rasante Verbreitung in der Bevölkerung gefunden hat und dass sie sich für Verwaltung, für Wirtschaft, aber auch für Verbraucherinnen und Verbraucher anbietet. Deshalb ist es nur konsequent und begrüßenswert, wenn es Regelungen für eine sichere und verlässliche E-Mail-Kommunikation gibt und dass diese geschaffen worden sind.
Aber es gab zum Bundesgesetz auch einige Kritik. Nicht umsonst haben die Oppositionsfraktionen im Bundestag gegen den schwarz-gelben Gesetzentwurf und stattdessen für einen Entschließungsantrag der grünen Bundestagsfraktion gestimmt.
Ich möchte zwei Kritikpunkte herausgreifen. Der erste: die fehlende Verpflichtung zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um auch die Vertraulichkeit solcher E-Mails zu gewährleisten und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auf den digitalen Raum zu übertragen. Der andere: die Beweislast für den Empfang von Nachrichten, die bei den Empfängerinnen und Empfängern liegt.
Auch wenn es gewisse Schwachstellen bei diesem Gesetzentwurf gibt, die in der Anhörung des Bundestages und auch in der öffentlichen Diskussion zutage getreten sind, die auch nicht völlig wegzudiskutieren sind – wenn man ehrlich ist –, glaube ich trotzdem, dass wir gewisse Vorteile gegenüber den herkömmlichen und ungeschützten E-Mails haben und dass es nicht nur rechtlich geboten, sondern auch sinnvoll ist, eine entsprechende Anpassung des Landesgesetzes vorzunehmen. – Danke.
(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

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