Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Alle Untersuchungen zeigen, dass das Rauchen nicht nur negative gesundheitliche Auswirkungen für die Rauchenden selbst, sondern im besonderen Maße auch auf die Personen in der Umgebung hat. Alle, die rauchen, müssen letztendlich selber entscheiden, ob sie sich den gesundheitlichen Risiken des Rauchens aussetzen wollen.
In Gegenwart anderer Personen werden aber auch diese in Mitleidenschaft gezogen. Dieses sogenannte Passivrauchen schädigt die Gesundheit auch der Nichtraucherinnen und Nichtraucher massiv.
Diese negativen Auswirkungen auf andere Menschen sind ursächlich dafür, dass sich das Rauchen von allen anderen Suchtformen unterscheidet. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist darauf hin, dass in Deutschland jedes Jahr rund 2.150 Menschen an durch Passivrauchen bedingten koronaren Herzkrankheiten und über 770 Menschen an einem durch Passivrauchen bedingten Schlaganfall sterben.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass das Risiko einer Lungenkrebserkrankung beispielsweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Tabakrauch am Arbeitsplatz steigt. Ein konsequenter Nichtraucherschutz ist also dringend notwendig, auch in NRW:
Das bestehende Nichtraucherschutzgesetz bietet hierbei keinen ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Das von der damaligen schwarz-gelben Regierung verabschiedete Gesetz aus dem Jahre 2007 bietet keinen Schutz für die Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Es hat sich bisher durch die vielen Ausnahmeregelungen, gerade auch im gastronomischen Bereich, als untauglich herausgestellt, nicht rauchende Menschen beim Besuch gastronomischer Einrichtungen vor dem Tabakrauch zu schützen.
Häufig wird das Rauchverbot ignoriert oder durch geschicktes Nutzen der bestehenden Ausnahmeregelungen umgangen. Dies hat auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im vergangenen Jahr deutlich gemacht. Wir Grünen begrüßen deshalb nachdrücklich, dass die rot-grüne Landesregierung nun eine entsprechende Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt hat.
Dabei geht es nicht darum, das Rauchen zu verbieten, sondern darum, die Bevölkerung in öffentlich zugänglichen Räumen wie den Gaststätten vor dem Passivrauchen und seinen gesundheitlichen Folgen zu schützen. Wir sehen in einem konsequenten Schutz vor dem gefährlichen Passivrauchen eine notwendige Schutzmaßnahme für die Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, das konsequente Rauchverbot auch im gastronomischen Bereich stellt keine außergewöhnliche Einschränkung dar, wie vielleicht einige glauben mögen. Ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen ist in etlichen Ländern Europas Alltag und längst üblich. Deutschland liegt derzeit im internationalen Vergleich zu den anderen europäischen Staaten gerade mal auf dem 27. Platz, was das Nichtrauchen angeht. Mit der Stärkung des Nichtraucherschutzes schaffen wir also für Nordrhein-Westfalen lediglich eine Situation, die in vielen anderen Staaten längst zum Alltag gehört.
Es besteht allerdings nicht nur Verbesserungsbedarf bei den Nichtraucherschutzregelungen für die Gaststätten; notwendig ist das auch mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, wie die Frau Ministerin hier vorgetragen hat. Aufgrund der Gefährlichkeit, die der Zigarettenrauch gerade für Kleinkinder darstellt, ist natürlich das vorgesehene Rauchverbot auf den ausgewiesenen Kinderspielplätzen ebenfalls ein konsequenter und richtiger Schritt. Tabak ist ein gefährliches Gift, besonders für Kleinkinder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus der Bevölkerung haben uns in den letzten Monaten unzählige Zuschriften, Aufforderungen erreicht, die ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz fordern. Anders als vielleicht vermutet wünschen sich auch viele Gastwirtinnen und Gastwirte eine einheitliche Regelung, da sie mit den Raucherkneipen nicht mehr konkurrieren können.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Abruszat?
Arif Ünal (GRÜNE): Nein, danke schön. Ich möchte im Zusammenhang bis zum Ende fortfahren. Danach können Sie Ihre Fragen stellen.
Es liegen Studien vor, die zu dem Ergebnis kommen, dass sich das Rauchverbot in den Kneipen, Restaurants und Diskotheken deutlich geringer auf die Umsatzentwicklung auswirkt. Zu dem Ergebnis kommt beispielsweise eine Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung. Demnach führt Rauchverbot durchschnittlich zu 2 % weniger Umsatz. Die von vielen befürchtete Pleitewelle von Kneipen sei ausgeblieben.
Ein aktueller Vergleich – das ist auch sehr interessant – der Umsatzentwicklung in der Gastronomie zwischen Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zeigt sogar, dass Bayern, das Bundesland mit dem konsequentesten Nichtraucherschutzgesetz, die besten Umsatzdaten aufweist. In Bayern stieg der Umsatz im getränkegepflegten Gastronomiebereich in den ersten neun Monaten 2011 um 7,2 % gegenüber dem Vorjahr. In Nordrhein-Westfalen hingegen musste dieser Wirtschaftszweig einen Umsatzrückgang von 2,6 % hinnehmen.
Meine Damen und Herren, Gemütlichkeit und Rauchen gehören nicht zwangsläufig zusammen. Viele Nichtraucherinnen und Nichtraucher würden gerne auch eine Kneipe besucen, möchten dabei aber nicht passiv mitrauchen. Selbst immer mehr Raucherinnen und Raucher wünschen raucherfreie Gaststätten. Das neue Nichtraucherschutzgesetz macht nun Schluss mit den Ausnahmeregelungen und sieht ein generelles Rauchverbot in allen Bereichen vor. Das ist auch gut so.
Wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu und freuen uns auf eine konstruktive Fachdebatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)
Hier das Video der Rede:
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