Matthi Bolte-Richter: „Einen großen Nachholbedarf haben wir auch nach wie vor bei der digitalen Infrastruktur und bei der digitalen Verwaltung“

Entwurf der Landesregierung für einen Glücksspielstaatsverrag

Arndt Klocke (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Der dritte Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2021 aus. Deswegen haben die Länder den vorliegenden Vertrag ausgehandelt, der entsprechend in Kraft treten muss. Wesentliches Ziel der Glücksspielregulierung soll die Unterbindung unerlaubter Glücksspielangebote bleiben, welche für Spieler mit zusätzlichen und nicht übersehbaren Gefahren verbunden ist.
Um die Ziele des Staatsvertrages zukünftig besser zu erreichen, sollen Erlaubnisse – das ist eben angesprochen worden – für die Veranstaltung von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Onlinepoker erteilt werden. Zum Staatsvertrag kann der Landtag – das ist eben schon erwähnt worden, auch von der Ministerin – bekanntlich nur mit Ja oder Nein entscheiden; Veränderungen am Text sind im Landtagsverfahren nicht möglich.
Gleichwohl sollte die Kritik – das ist jedenfalls meine Ansicht und unsere Ansicht – am Staatsvertrag, die es auch von relevanten Akteuren gibt, die wir in der Anhörung gehört haben, nicht unerwähnt bleiben. Zum Beispiel gibt es den Fachbeirat nach § 10 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag. Er forderte noch im Juli dieses Jahres die Verlängerung des geltenden Staatsvertrages, also des jetzt gültigen Staatsvertrages, und eine Verschiebung des Prozesses zur Erstellung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages.
Der Fachbeirat hat darauf hingewiesen, dass zwar in einigen Teilen wichtige sinnvolle Maßnahmen des Spielerschutzes neu eingeführt werden, dass allerdings die Erlaubniserteilung für das Onlineglücksspiel dem entgegensteht. Die einfache Verfügbarkeit von Onlineglücksspielen führt, jedenfalls laut der Einschätzung des Fachbeirates, zu neuen Risiken bezüglich der Suchtentwicklung und der Rückfallgefährdung. Das halte ich für eine wichtige Einschätzung. Das muss man bei der weiteren Beratung und bei den entsprechenden Auswirkungen auch berücksichtigen.
Die Aushandlung eines Staatsvertrages ist immer ein Kompromiss, das ist eben angesprochen worden, auch von der Kollegin Freimuth. Sie hat am Anfang ein sehr liberales Bild von Spielen, dem Wunsch oder dem Trieb des Spiels dargestellt, hat aber dann mit ihren Ausführungen noch die Kurve bekommen.
(Angela Freimuth [FDP]: Da habe ich aber Glück!)
– Ja, ich habe erst gedacht, das geht mir zu weit: Freiheit ist immer die Freiheit des anders Spielenden nach dem Motto „Alles ist möglich“. Aber dann hat sie doch viele wichtige Punkte genannt,
(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])
bei denen es wichtig ist hinzugucken: wo man Spielsüchtige beschützen muss, wo man Menschen davor bewahren muss, die in gewisse Verstrickungen kommen, dann Hab und Gut oder Haus und Hof zu verspielen. Da sind wichtige Aspekte genannt worden; Kollegin Freimuth hat es eben ausgeführt.
Wir waren einmal mit dem Hauptausschuss – Kollegin Freimuth war unter anderem dabei, Herr Optendrenk als Ausschussvorsitzender – drei Tage in Dänemark und haben uns intensiv informiert über die dortigen Gegebenheiten.
Von dort haben wir mitgenommen, dass es in Dänemark eine Regelung mit einer wirksamen Gesamtaufsicht gibt. Leider ist es jetzt nicht gelungen, eine solche Regelung zu finden, dass es eine Aufsichtsbehörde, eine Kontrollbehörde gibt, die bundesweit wirken soll. Das wäre sicherlich ein guter Ansatz gewesen. Jedenfalls habe ich das von der Dänemarkreise mitgenommen, dass es hilfreich sein kann, eine solche Kontrollaufsicht zu haben.
Wir warten ja noch auf das Ausführungsgesetz zu diesem Staatsvertrag. Denn der Staatsvertrag regelt ja nicht alles bundeseinheitlich, sondern lässt auch für bestimmte Bereiche länderspezifische Regelungen zu. Deswegen werden die anstehenden Beratungen zum Ausführungsgesetz – darauf freut sich sicherlich meine Kollegin Verena Schäffer, die meinen Sitz im Hauptausschuss übernommen hat – sicherlich noch wichtige Komponenten im Bereich Spielerschutz hinzufügen. Wir werden das entsprechend prüfen.
Der Überweisung stimmen wir auf jeden Fall zu. Wir freuen uns und sind gespannt auf die weiteren Beratungen im Hauptausschuss, um im Ausführungsgesetz möglicherweise an ein paar Stellen nachzuschärfen, was den Ländern nicht gelungen ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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