Die Rechtsextremismus-Verdachtsfälle bei der Polizei haben gezeigt, dass es eine stärkere Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei geben muss. Der Innenminister hat u.a. mit der Einrichtung der Extremismusbeauftragten in den Polizeibehörden und des Sonderbeauftragten für rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW reagiert. Um tatsächliche Veränderungen zu erreichen, müssen diese Stellen aber breiter aufgestellt sein.
Der Sonderbeauftragte für rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei hat die Aufgabe, ein Lagebild zu Rechtsextremismus in der Polizei zu erstellen und ein Handlungskonzept zur Früherkennung und Prävention zu erarbeiten. Dazu reicht die alleinige Perspektive einer Sicherheitsbehörde nicht aus. Eine differenzierte fachliche Analyse der derzeitigen Strukturen, Funktionsweisen und Dynamiken in den Behörden muss auch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Expertise einbinden. Der Beirat, der ihm dabei zur Seite stehen soll, soll aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft bestehen, um seine Arbeit kritisch zu reflektieren und Impulse von außen einzubringen.
Das Aufgabenspektrum der Extremismusbeauftragten muss erweitert werden, sodass auch Hinweise auf rassistische und andere menschenverachtende Haltungen gemeldet werden können und Sensibilisierungsmaßnahmen in den Behörden durchgeführt werden. Die Extremismusbeauftragten sollten nicht nur bei Hinweisen auf Fälle, bei denen bereits ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild vorliegt, sondern bereits bei Hinweisen auf Rassismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen ansprechbar sein. Sie müssen frühzeitig und niedrigschwellig für solche Einstellungen in den Behörden sensibilisieren. Eine solche Sensibilisierungsarbeit ist am besten zu gewährleisten, wenn die Beauftragen sich auch mit externen Expertinnen und Experten austauschen.