Das rechtsextreme Spektrum in NRW hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Zu den bekannten neonazistischen Gruppen, die sich inzwischen hauptsächlich unter dem Dach von „Die Rechte“ und „Der III. Weg“ organisieren, sind neurechte Gruppen und Parteien, wie die „Identitären Bewegung“ und die „AfD“, sowie die neueren bürgerwehrähnlichen Gruppen und die „Reichsbürgerbewegung“ hinzugekommen. Gemeinsam haben sie die rechtsextremistische Ausrichtung sowie eine starke Gewaltaffinität.
Der Verfassungsschutz bezeichnet „Die Rechte“ seit Jahren als das „Gravitationszentrum des Neonazismus“ in Nordrhein-Westfalen. Dass von den Mitgliedern von „Die Rechte“ eine ernstzunehmende Gefahr ausgeht, ist mit Blick auf die wiederholten Angriffe aus ihrem Kreis u.a. auf Menschen mit Migrationsgeschichte, auf Menschen jüdischer Religionszugehörigkeit, auf demokratische Politiker*innen und Menschen, die sich gegen Rechts engagieren, bereits seit Langem bekannt. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage hat ergeben, dass „Die Rechte“ mehr Straftaten als Mitglieder vorzuweisen hat. Aus dem Kreis der 290 Mitglieder von „Die Rechte“ wurden zwischen November 2008 und Februar 2020 378 politisch rechts motivierte Straftaten verübt, 71 davon waren gefährliche Körperverletzungsdelikte.
Die Antwort ergab auch, dass 40 Personen aus dem neonazistischen und neurechten Spektrum im Besitz von Waffen bzw. waffenrechtlichen Erlaubnissen sind. Neun Rechtsextreme sind im Besitz von jeweils mindestens einer Waffe, 31 haben einen kleinen Waffenschein. In der Reichsbürgerszene haben 162 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse. Es darf nicht sein, dass Mitglieder von „Die Rechte“, „Der III. Weg“, „NPD“, der „Identitären Bewegung“ oder „Reichsbürger*innen“, von denen eine erhebliche Gefahr insbesondere für bestimmte gesellschaftliche Gruppen ausgeht, im Besitz von Waffen sind. Es muss dringend überprüft werden, ob diese waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden können.
Wir fordern die Landesregierung auf, die zu gering angesetzte Anzahl rechtsextremer Gefährder kritisch zu prüfen, offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme zu vollstrecken und die Entwicklung des RADAR-Rechts voranzutreiben. Die Beratungsstruktur gegen Rechtsextremismus von Mobiler Beratung, Opferberatung und Aussteigerberatung muss endlich nachhaltig finanziell abgesichert werden. Zudem fordern wir eine Stelle auf Landesebene, die den Kommunen juristische Beratung im Umgang mit Rechtsextremismus anbietet, zum Beispiel bei von Rechtsextremen genutzten Immobilien und Rechtsrock-Konzerten.