Bis zu zwei Drittel aller Gefangenen sind betroffen und es gibt nicht annährend genug Behandlungsmöglichkeiten. Es fehlen sowohl ambulante als auch stationäre Angebote und Konzepte und auch die Suizidprävention muss weiter verbessert werden. Insbesondere für psychisch kranke Frauen gibt es kaum Behandlungsangebote. Es fehlt Personal in allen Bereichen (Ärzt*innen, Psycholog*innen, Pflegekräfte, Vollzugsbedienstete). Die Gefängnisse und die Bediensteten sind überlastet und können psychisch Kranken keine angemessene Behandlung bieten.
Die in Folge des bei einem Zellenbrand zu Tode gekommenen Häftlings Amad A. einberufene „Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ legte 2019 ihren Bericht vor. Spätestens seitdem ist klar, dass dringend Handlungsbedarf geboten ist, da der vorhandene Mangel weder medizinisch noch rechtsethisch vertretbar ist.
Ein Antrag der Grünen Landtagsfraktion im Jahr 2019 führte zu einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss und nun zu einem gemeinsamen Antrag von Grünen, SPD, CDU und FDP, der im Novemberplenum verabschiedet werden soll. Der Antrag beauftragt die Landesregierung, die psychische Betreuung durch Zusammenarbeit mit Honorarärztinnen und -ärzten zu verbessern und bis Ende 2021 ein Konzept vorzulegen, wie die psychiatrische Abteilung im Justizvollzug bedarfsgerecht ausgebaut werden kann. Außerdem soll das Angebot, nach erfolgreichem Abschluss des Pilotprojekts durch ein landesweites Angebot für Telemedizin ergänzt werden.