Freiheit sichern – Keine Grundlagen für den NRW-Trojaner schaffen!

Antrag der GRÜNEN Fraktion

Ausgangslage

Am 22. Juni verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU, SPD und CSU im Rahmen des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ die rechtliche Grundlage für den massenhaften Einsatz der sogenannten Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und einer massiven Ausweitung der Online- Durchsuchung.
Das Einsatzfeld der Quellen-TKÜ wird deutlich ausgeweitet. Für die zahlreichen Straftaten, bei denen Ermittlungsbehörden bisher schon eine Telekommunikationsüberwachung durchführen dürfen, erhalten sie nunmehr auch die Befugnis zur Quellen-TKÜ. Diese ist allerdings mit einer deutlich anderen Eingriffsqualität in die Grundrechte verbunden. Während bei der bekannten Telekommunikationsüberwachung der Datenverkehr bzw. die Telefongespräche der Zielperson direkt an die Ermittlerinnen und Ermittler ausgeleitet werden, erfordert die Quellen-TKÜ zunächst einen Einbruch in das informationstechnische System (i.d.R. Computer bzw. Smartphone), um dieses zu infiltrieren. Staatliches Hacking wird dadurch nicht nur legitimiert, sondern durch die Ausweitung zum Alltagsmittel der Sicherheitsbehörden.
Noch deutlich stärker als die Quellen-TKÜ greift die Online-Durchsuchung in die Grundrechte ein. Hierbei wird nicht allein die Kommunikation abgehört. Vielmehr werden Geräte von Beschuldigten und sogar Dritten vollständig durchsucht und alle darauf gespeicherten und Inhalte ausgewertet. War die Online-Durchsuchung bisher auf den Zuständigkeitsbereich des BKA und den Einsatz zur Terrorismusprävention begrenzt, soll sie jetzt allen Polizeibehörden erlaubt und auf eine weitere Vielzahl von Straftatbestände ausgeweitet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 zur Verfassungswidrigkeit der durch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz eingeführte Online-Durchsuchung das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme formuliert. Ob die Neufassung der rechtlichen Grundlage für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung den hohen Anforderungen genügt, die das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Einsatzes dieser Instrumente definiert hat, wurde im Gesetzgebungsverfahren von namhaften Sachverständigen nachdrücklich angezweifelt. Der Einsatz von Staatstrojanern ist ein intensiver Grundrechtseingriff, der – das hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht – nur bei besonderer Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit eingesetzt werden darf. Ein unterhalb dieser Schwelle liegender Einsatz zur Strafverfolgung ist verfassungsrechtlich bedenklich.
Zudem schwächt das bewusste Offenhalten bekannter Sicherheitslücken die IT-Infrastruktur insgesamt. Diese Praxis hat unabsehbare Folgen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft. Aus dem Fall „WannaCry“, der erst vor wenigen Wochen für Aufruhr sorgte, wurden offensichtlich keine Lehren gezogen. Hier hatten Kriminelle eine von der NSA bewusst offen gehaltene Sicherheitslücke als Einfallstor für die Übertragung von Computerviren genutzt, die Daten auf den befallenen Systemen verschlüsselt und für die Entschlüsselung Geld verlangt.
Der Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung wird auch in Nordrhein-Westfalen insbesondere durch die NRW-CDU immer wieder forciert. So forderte sie etwa in ihrem innenpolitischen Programm, das Mittel der Online-Durchsuchung sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Gefahrenabwehr auf Landesebene einzuführen. Ebenso forderte sie im Beratungsverfahren zum Gesetz zur Neuaufstellung des Verfassungsschutzes im Jahr 2013, auch den Verfassungsschutz mit diesen Mitteln auszustatten. Im von CDU und FDP geschlossenen Koalitionsvertrag heißt es nun: „Darüber hinaus werden wir die präventiv-polizeiliche Überwachung von terroristischen Gefährdern und Organisierter Kriminalität auf Lücken überprüfen.“

Der Landtag beschließt:

Der Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung ist mit massiven Eingriffen in die Grundrechte verbunden. Die von der Bundesregierung forcierte Ausweitung dieser Mittel ist unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich.
Das bewusste Offenhalten von Sicherheitslücken, das für den Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zwingend erforderlich ist, schadet der Bevölkerung und dem Digital- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Insbesondere NRW mit seiner starken Forschungslandschaft zu Fragen der IT-Sicherheit ist negativ betroffen. Ihm droht eine nachhaltige Schwächung.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, keine landesrechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zu schaffen, um den Grundrechtsschutz der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf Bundesebene dem Grundrechtsschutz der nordrhein-westfälischen Bevölkerung Geltung zu verschaffen und sich bei der Bundesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Rücknahme der neuen Rechtsgrundlage für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung einzusetzen.