Matthi Bolte-Richter: „Natürlich müssen wir über Aspekte wie Transparenz und Gewährleistung des Datenschutzes sprechen“

Antrag der "AfD"-Fraktion zur Datenerhebung in Gaststätten

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jetzt ist meines Erachtens schon viel zur Sachaufklärung beigetragen worden.
Natürlich brauchen wir weiterhin die Kontaktnachverfolgungsmöglichkeit. Dafür ist es in Bezug auf die Gastronomie notwendig, Daten von Gästen, Restaurantbesucherinnen und ‑besuchern, zu erfassen.
Diese Daten sollten natürlich – so ist das auch in allen Rechtsgrundlagen, die jetzt schon mehrfach zitiert wurden, vorgesehen – vorrangig, zunächst und einzig dem Infektionsschutz dienen. Das ist ihr Zweck.
Vom Kollegen Brockmeier ist dankensweiterweise ausgeführt worden, dass es in der Strafprozessordnung selbstverständlich die Möglichkeit der Zweckänderung – die dann auch datenschutzkonform ist, soweit die Verhältnismäßigkeit gegeben ist – dahin gehend gibt, dass Ermittlungsbehörden auf derartige Daten zugreifen. Das ist vor allem dann verhältnismäßig, wenn es um die Strafverfolgung von Delikten schwerer Kriminalität geht, also um Gefahren für Leib, Leben und Freiheit von Personen.
Es ist aber eine Verhältnismäßigkeitsfrage und eine Frage, die rechtlich durch die Strafprozessordnung gelöst ist.
Vizepräsidentin Angela Freimuth: Herr Kollege Bolte-Richter, „Frage“ war ein gutes Stichwort. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Loose.
Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Von Herrn Abgeordneten Loose? Wenn dafür meine Redezeit angehalten wird, würde ich die Frage annehmen.
Vizepräsidentin Angela Freimuth: Wir halten die Redezeit dann an, wenn Sie uns das Signal geben, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Das war aber gerade nicht der Fall. – Dann nehme ich die Zwischenfrage an.
Christian Loose (AfD): Sehr geehrter Herr Bolte-Richter, danke, dass Sie die Frage annehmen. Das erspart mir die Kurzintervention. Denn ich habe wirklich nur eine kurze Frage.
Sie sagten, bei der Gastronomie sei das mit der Nachverfolgung so wichtig. Der Bevölkerungsaustausch, der Kontakt der Personen, ist beim ÖPNV aber sehr viel größer, und dort werden überhaupt keine Adressen erhoben. Müsste es aus Ihrer Sicht dann nicht auch eine Adresserhebung im ÖPNV geben,
(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ach, Leute!)
wenn es Ihnen doch um die Nachverfolgung und den Schutz der Personen geht? – Danke.
Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Dafür müssen wir die Zeit nicht lange anhalten. Die Antwort lautet: Nein.
(Beifall von Norwich Rüße [GRÜNE] und Henning Höne [FDP])
Der zweite Punkt Ihres Antrags ist genauso obsolet wie der erste. Sie beziehen sich auf eine Aussage des Gesundheitsministers zu privaten Feiern in öffentlichen Räumen. Aber auch die Forderung, die Sie da aufgestellt haben, ist obsolet. Auch in der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung ist klargestellt, dass es keine präventive Übersendung von Gästelisten gibt, sondern nach wie vor dabei bleibt, dass Gästedaten nur im Bedarfsfall für die Rückverfolgbarkeit an die Gesundheitsämter übermittelt werden. Auch dieser Punkt ist also überholt.
Wir haben in der Debatte und der Einbringung durch den Abgeordneten Tritschler eben wieder gehört, dass es Ihnen eigentlich nur darum geht, hier noch mal ein bisschen Krawall zu machen. Das machen wir nicht mit – vor allem nicht bei Dingen, die gelöst sind.
Natürlich müssen wir über Aspekte wie Transparenz und Gewährleistung des Datenschutzes, insbesondere auch gegenüber Privaten, sprechen. Das war aber nicht Ihr Ziel mit diesem Antrag. Vielmehr war Ihr Ziel, mal wieder ein bisschen Pogo zu machen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)