Polizei lässt kleine Radfahrende im Stich – was tut die Landesregierung?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter, Sigrid Beer und Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Die Polizei Bielefeld hat kürzlich alle Angebote der Verkehrserziehung für Kindergartenkinder und Grundschülerinnen und Grundschüler gestoppt. Das bedeutet etwa, dass Kinder in der vierten Klasse nicht mehr die Fahrradprüfung ablegen dürfen. Betroffen sind laut aktueller Berichterstattung auch die Angebote im „Crashkurs“ Programm für Jugendliche und junge Erwachsene rund um die Führerscheinprüfung. Nicht zuletzt stellt die Verkehrserziehung eine wichtige Maßnahme dar, um bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Vertrauen in und Respekt für die Polizei zu werben.
Die Bielefelder Polizei begründet den vorläufigen Stopp der Verkehrserziehung „aus Verantwortung für die öffentliche Sicherheit“, wie es in einem Schreiben des Polizeipräsidiums Bielefeld vom August an die Bielefelder Schulen heißt. Bemerkenswert ist, dass die sechs Kreispolizeibehörden in Ostwestfalen-Lippe ebenso die Verkehrserziehung weiterführen wie viele Kreispolizeibehörden in anderen Kreisen und kreisfreien Städten.
In mehreren aktuellen Zeitungsberichten wird jedoch angenommen, dass der eigentliche Grund für den Stopp der Verkehrserziehung in Bielefeld nicht in der Corona-Lage begründet sei, sondern vielmehr in „der anhaltend reduzierten Personallage im Bereich Verkehrsunfallprävention/Opferschutz“, wie es in einem behördeninternen Schreiben vom Juli 2020 heißt, aus dem in Bielefelder Medien zitiert wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Wie beurteilt die Landesregierung den Stopp der Verkehrserziehung durch die Polizei in Bielefeld?
2.         Durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung der „anhaltend reduzierten Personallage im Bereich Verkehrsunfallprävention/Opferschutz“ im PP Bielefeld abhelfen?
3.         Ist geplant, die jetzt ausgefallenen Verkehrserziehungsangebote noch im laufenden Schuljahr nachzuholen?
4.         Wie sollen die Angebote in den Kreispolizeibehörden, in denen Angebote zur Verkehrserziehung ausfallen, noch im laufenden Schuljahr nachgeholt werden?
5.         In wie vielen weiteren Kreispolizeibehörden wurde die Verkehrserziehung in diesem Schuljahr ausgesetzt?