Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Stadien

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Matthi Bolte-Richter

Portrait Josefine Paul

Beim Bundesligaspiel zwischen Borussia Dortmund und der TSG Hoffenheim am 27. Juni 2020 fand ein Pilottest der Münchener Firma G2K statt. Rund um das Spiel kam die von der Firma entwickelte Künstliche Intelligenz im Dortmunder Signal Iduna Park zum Einsatz. Laut eines Kicker-Berichts über diesen Spieltag kamen zwei Module zum Einsatz. Das erste Modul umfasste eine kamerabasierte Temperaturmessung. Das zweite Modul wurde zur Personenzählung über das bestehende Ticketsystem eingesetzt. Über ein drittes Modul, welches im Stadioninnenraum zum Einsatz kommen könnte, können Auslastungs- und Abstandsmessungen vorgenommen werden. Ein Test dieses Systems wurde knapp zwei Wochen vor dem Spieltag mit Statistinnen und Statisten durchgeführt (https://www.kicker.de/pilottest_in_dortmund_so_koennten_zuschauer_in_die_stadien_zurueckkehren-778319/artikel). Die Systeme erfassen Personen, die eine erhöhte Temperatur aufweisen und sendet diese Informationen in Echtzeit an die Ordnungskräfte weiter, um die Personen am Betreten des Stadions hindern zu können. Darüber hinaus erklärt der Unternehmensgründer in dem Kicker-Beitrag, dass die Künstliche Intelligenz erkenne, wenn Personen eng zusammensitzen, die nicht zusammengehörten. Auch hier werden die Informationen in Echtzeit an die Ordner im Stadion weitergleitet. Er erklärt weiter, dass die erfassten Daten „situationsbezogen, dezentral und anonym registriert und im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorgaben kurzfristig gespeichert“ würden. Es sei hier wichtig, zwischen „Detection“ und „Recognition“ zu unterscheiden. „Recognition“ bringe ein Gesicht mit Daten einer eindeutig identifizierbaren Person in Verbindung. „Detection“ hingegen erkennt lediglich allgemeine Merkmale, um ein bestimmtes Datum zu erhalten. In diesem Fall werden Auge, Nase und Mund erkannt, um den optimalen Punkt zur Temperaturablesung auf der Stirn zu ermitteln.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Anwendung, Auswertung bzw. Ergebnisse des Pilotversuchs der Firma G2K und Borussia Dortmund?
2.         Gab es hinsichtlich der Ergebnisse bzw. Auswertung des Pilottests Kontaktaufnahmen mit der Landesregierung?
3.         Welche Kenntnis hat die Landesregierung, dass die in dem Pilottest verwendete Technologie tatsächlich lediglich eine „Detection“- und keine „Recognition“-Funktion hatte?
4.         Welche datenschutzrechtlichen Bedenken sieht die Landesregierung beim automatisierten Einlasssystem, das im Pilotversuch verwendet wurde?
5.         Ist aus Sicht der Landesregierung ein Einsatz automatisierter Einlasssysteme auch abseits der Corona-Maßnahmen denkbar, beispielsweise bei der Kontrolle personalisierter Tickets von Fans mit Stadionverbot oder Eintrag in der Datei „Gewalttäter Sport“ der Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze der Polizei Nordrhein-Westfalen?