Wie kommt die Umrüstung von Kaminöfen gemäß BImSchV in NRW voran?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Grundsätzlich ist der verstärkte Holzeinsatz bei Wärmeerzeugung anzustreben. Allerdings ist das Heizen mit Holz (und anderen festen Brennstoffen) auch mit unerwünschten Emissionen verbunden. Es sind vor allem Kohlenmonoxid und insbesondere Feinstaub, die sowohl zu Gesundheitsgefährdungen führen als auch die Umwelt belasten. Daher sind beim Heizen mit festen Brennstoffen, insbesondere mit Holz wichtige gesetzliche Anforderungen zu beachten.
Zum Schutz der Umwelt hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2010 die Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe erhöht. Dabei handelt es sich um eine Novelle der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), auch: „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“. Sie regelt den Betrieb von Heizungen im häuslichen Bereich und trifft unter anderem Vorgaben zu Schadstoffgrenzwerten und zugelassenen Brennstoffen.
Der Betreiber hat dabei seine Holzfeuerungsanlage so zu errichten, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die Umweltauswirkungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbare sind, muss er auf ein Mindestmaß beschränken. Das geben die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Paragraph 26 der Verordnung regelt die Übergangsfristen für Einzelfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen arbeiten. Haushalte, die einen Holz-Kaminofen aus dem Jahr 1990 besitzen, dürfen noch bis Ende 2020 betrieben werden. Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind erst 2024 betroffen.
Für die Überwachung der Feuerungsanlagen sind örtlich die Schornsteinfeger zuständig. Die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte lässt sich vorrangig durch die Durchführung einer Einzelmessung überprüfen, die bei zuständigen Schornsteinfegern beauftragt werden kann.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie viele Kaminöfen werden in Nordrhein-Westfalen aktiv betrieben, die aus den Jahren bis 1990 stammen?
2.         Kann die Landesregierung garantieren, dass die Umstellung der Kaminöfen aus den Jahren 1990 bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein wird?
3.        Wie viele der Kaminöfen wurden seit der Novellierung der Verordnung in 2010 ausgetauscht – bzw. wo technisch möglich – nachgerüstet, um die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte zu garantieren?
4.        Wie viele Fälle von Grenzwertüberschreitungen sind seit der Novellierung der Verordnung in 2010 in NRW gemeldet beziehungsweise verfolgt worden? (Bitte nach Landkreisen und Kommunen differenzieren).
5.        Welche Förderprogramme gibt es für die Einsetzung von Filtertechniken in privaten Kaminöfen? (Bitte Bundes- und ggf. Landesprogramme benennen)