Warum gelingt es der Landesregierung nicht, ein Abgrabungs-Monitoringkonzept für Festgesteine in NRW vorzulegen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die sogenannten Versorgungszeiträume fest, für welche die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung mit heimischen oberflächennahen nichtenergetischen Rohstoffen regionalplanerisch gesichert werden muss. Darüber hinaus legt der LEP fest, dass der über diesen Versorgungszeitraum hinweg regionalplanerisch zu sichernde Bedarf anhand eines landeseinheitlichen Abgrabungsmonitorings, bei dem der Fortschritt des Rohstoffabbaus nach Fläche und Volumen erfasst wird, abzuleiten ist. Es ist Aufgabe der Regionalplanung, auf dieser Grundlage, mittels Darstellungen in den Regionalplänen sowie textlichen Festlegungen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Für die Regierungsbezirke Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und den Regionalverband Ruhr hat der fachlich zuständige Geologische Dienst NRW Anfang dieses Jahres Monitoringberichte zu den Lockergesteinen vorgelegt. Allerdings gibt es – obwohl schon lange angekündigt – kein Monitoringkonzept für Festgesteine in NRW.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Nach welcher Methodik soll in NRW ein Abgrabungs-Monitoringkonzept für Festgesteine entwickelt werden?
2.         In welcher Weise werden dabei die Konflikte zwischen dem Abbau von Festgesteinen und dem Naturschutz berücksichtigt?
3.         Aus welchen Gründen ist es bisher dem Geologischen Dienst und der Landesplanung nicht gelungen, ein Abgrabungs-Monitoringkonzept für Festgesteine zu erstellen?
4.         Wie ist es möglich, ohne das Vorliegen eines Abgrabungs-Monitorings für Festgesteine, die für die entsprechenden Festlegungen in den Regionalplänen notwendige Bedarfsermittlung rechtssicher vorzunehmen?
5.         Wie genau verfahren nun die Träger der Regionalplanung ohne Abgrabungs-Monitoringkonzept für Festgesteine bei den entsprechenden Festlegungen in den Regionalplänen?