Deshalb fordern wir die Benennung eine*s unabhängige*n Beauftragte*n zu Fragen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für NRW. Die schrecklichen Fälle in Lügde, Münster und Bergisch Gladbach haben die Dimensionen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Doch viele Taten bleiben weiter unentdeckt, auch weil sie sich häufig im sozialen Nahraum, wie der Familie oder auch Vereinen und Institutionen, ereignen. Gerade dies macht es den Opfern oftmals schwer, sich Hilfe und Unterstützung zu holen.
Polizeiliche Maßnahmen und strafrechtliche Konsequenzen stellen einen Aspekt der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kindern und Jugendlichen dar.
Die Verbesserung und Ausweitung von Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie die Sensibilisierung von Bevölkerung und Fachkräften, sind aber gleichermaßen wichtige Bausteine. Nur im Netzwerk und verlässlichen Strukturen können die Maschen des Kinderschutz enger gewebt werden.
Um sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen über Wahlperioden hinaus in einen beständigen Fokus zu setzen, ein Problembewusstsein zu schaffen und für das Thema zu sensibilisieren, fordern wir ein*e unabhängige*n Beauftragte*n für Nordrhein-Westfalen. Der bzw. die Beauftragte soll Handlungsbedarfe identifizieren, wissenschaftliche Untersuchungen initiieren, die Vernetzung mit relevanten Akteuren der Zivilgesellschaft unterstützen und darüber hinaus die Interessen der Betroffenen und ihre Selbstvertretung stärken. Zudem soll diese Stelle unter anderem Netzwerkarbeit stärken, Anlaufstelle für anonyme Hinweise bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sein und Altfälle aufarbeiten .