Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in NRW wird von den Fahrgästen und den Kommunen getragen. Somit wirkt sich jede Angebotsausweitung auch auf die Haushaltssituation der Städten und Gemeinden aus. Das bedeutet auch, dass manche Landkreise nur ein völlig unzureichendes Busangebot anbieten oder außer auf den vom Land finanzierten Schülerverkehren vollständig auf ein eigenes ÖPNV-Angebot verzichten. Das ist angesichts der dringend notwendigen Verkehrswende nicht länger hinnehmbar. Hinzu kommt, dass die stetigen Preissteigerungen im ÖPNV in den letzten Jahren mittlerweile zu großem Unmut bei den Fahrgästen führt. Daher ist es dringend notwendig, die Finanzierung des ÖPNV-Betriebs neu aufzustellen und nicht allein den Fahrgästen und kommunalen Haushalte aufzubürden.
Ein Lösungsansatz ist das solidarische Bürgerticket. So hat zum Beispiel eine Initiative in Wuppertal ein Modell erarbeitet, dass auch von verschiedenen Akteuren der Stadtgesellschaft unterstützt wird.
Dieses Modell sieht vor, dass alle Bürger*innen, die vom ÖPNV ausreichend angebunden sind, an den Kosten beteiligt und eine Fahrtberechtigung erhalten.
Bei diesem Modell soll das Ticket in der Regel 50 Euro kosten. Es sieht aber unter anderem eine Staffelung des monatlichen Beitrags in Abhängigkeit des Einkommens der Person vor. Zudem soll es beispielsweise Ermäßigungen für Schüler*innen und schwerbehinderte Menschen geben.
Als Voraussetzung für die Einführung eines solchen Modellversuchs in Wuppertal braucht es laut Initiative eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes NRW. Unsere Fraktion hat dazu beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags ein Gutachten in Auftrag gegeben. Demnach stünde einem lokal begrenzten Bürgerticket keine rechtlichen Regelungen im Wege, es müssten aber eine Vielzahl an Vorschriften geändert werden. Daher wird seitens des Gutachters die Einführung einer Experimentierklausel im ÖPNVG NRW empfohlen. Damit wäre dann auch klar gestellt, dass es sich hierbei nur um die Ermöglichung eines Modellprojektes handelt mit dem Ziel, alternative Finanzierungsmöglichkeiten im Öffentlichen Personennahverkehr zu erproben.
Wir fordern daher von der Landesregierung, die Voraussetzung einer solchen Experimentierklausel zu schaffen und damit den Kommunen zu ermöglichen, solche Modell zu erproben.