Bund und Länder haben sich Ende 2019 auf ein Bundesmodell zur Neugestaltung der Grundsteuer geeinigt. Der Kompromiss sieht jedoch auch eine Länderöffnungsklausel vor, das heißt die Bundesländer können eigene Regelungen beschließen. Zahlreiche Bundesländer haben sich inzwischen in der Frage positioniert, ob und inwiefern sie vom Bundesmodell abweichen. Baden-Württemberg hat hierbei ein Modell beschlossen, dass die Grundsteuer auf der Grundlage der Grundstücksfläche und der Bodenrichtwerte ermittelt. Für dieses Modell werben auch NABU, BUND, das Institut der deutschen Wirtschaft und der Deutsche Mieterbund seit 2012.
Ein Vorteil des Modells ist der vergleichsweise geringe Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus gibt es im Gegensatz zum Bundesmodell hier bislang keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Wohnen wird gegenüber Gewerbegrundstücken bevorzugt und soll durch die Reform nicht teurer werden.
Bis Ende 2024 muss die administrative Umsetzung der Grundsteuerreform abgeschlossen sein. Auch wenn dies noch zeitlichen Spielraum zu bieten scheint, müssen wir das Thema zügig angehen und fordern daher die Übernahme des baden-württembergischen Modells für NRW.