Hintergründe zum „Investitionspaket Kommunen“ der schwarz-gelben Landesregierung

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
nachdem die Regierungsparteien auf Bundesebene Anfang Juni ihr umfassendes Konjunkturpaket vorgestellt und damit für die Kommunen durchaus spürbare Unterstützungsmaßnahmen angekündigt haben (einmalige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle in 2020 sowie dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von vier Milliarden Euro jährlich), hat nun endlich auch das Land nachgelegt und eigene Mittel in einem Investitionspaket angekündigt. Insgesamt umfasst das Paket Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 3,93 Milliarden Euro für die nordrhein-westfälischen Kommunen.
Allerdings stammt knapp die Hälfte dieser Mittel (nämlich 1,94 Mrd. Euro) nicht vom Land selbst, sondern wird vom Bund im Rahmen seines Konjunkturpakets an das Land weitergeleitet. So erhält NRW 1,4 Milliarden Euro zur Weiterleitung an die Kommunen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und muss den gleichen Betrag dazugeben. Auch die Unterstützung der Kommunen zur Sicherung des ÖPNV durch Erstattung von Fahrgeldausfällen wird von Bund (500 Mio. Euro) und Land (200 Mio. Euro) gemeinsam finanziert.
Reine Landesprogramme haben Volumen von lediglich 379 Millionen Euro
Am Ende beträgt das Volumen der reinen Landesprogramme zur Unterstützung der NRW-Kommunen in der Corona-Krise ohne zusätzlichen Bundesanteil lediglich 379 Millionen Euro. Das ist weniger als das Land bislang jedes Jahr für den Stärkungspakt Stadtfinanzen zur Verfügung stellt und entspricht 1,5 Prozent des NRW-Rettungsschirm-Volumens in Höhe von 25 Milliarden Euro. 
Natürlich ist es gut, dass die Kommunen jetzt endlich Klarheit haben über die finanzielle Hilfe von Bund und Land. Allerdings ist zu beachten, dass zumindest Teile des NRW-Pakets nur die Vorgaben des Bundes umsetzen, damit die NRW-Kommunen vom Konjunkturpaket profitieren können. Bei Schwarz-Gelb bleibt also noch viel Luft nach oben. Bei der Frage der Höhe der Gewerbesteuerkompensation durch Bund und Land drängen wir gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf, dass dort nachgebessert wird. Die Steuerschätzung im Mai scheint doch allzu optimistisch und damit der notwendige Betrag zu niedrig zu sein.
Da die Landesmaßnahmen zur Unterstützung der Kommunen in ein „Konjunkturpaket I“ eingebettet sind, fordern wir die Landesregierung bereits jetzt auf, in einem „Konjunkturpaket II“ deutlich in Richtung der NRW-Kommunen nachzulegen. Ein wichtiger Schritt hierbei bleibt weiterhin die Lösung der Altschuldenproblematik. Damit könnte tatsächlich ein wichtiges Signal in Richtung der Städte und Gemeinden in unserem Land gegeben werden.
Nebenstehend findet Ihr die Kernpunkte des Kabinettsbeschlusses vom 23. Juni 2020.
Bei Nachfragen steht Euch unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik, Marc Schulz, gerne zur Verfügung: marc.schulz@landtag.nrw.de