• Aktuelles
    • Newsletter
      • Anmeldung Fachnewsletter
      • Fachnewsletter Archiv
    • Termine
    • Publikationen
      • GRÜN.KOMMT
      • Fachnewsletter
      • Positionspapiere
  • Themen
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter*innen
    • Offene Stellen
  • Parlament
    • Landtags-ABC
    • Parlamentarisches
      • Reden
      • Anfragen
      • Anträge
      • Gesetzentwürfe
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Team
    • Downloads
  • Kontakt
28. April 2020

Direkte Demokratie ermöglichen

Landtag Aktuell

Mehrdad Mostofizadeh

Die Corona-Krise beeinflusst auch, wie politische Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen beraten und getroffen werden können. Um die kommunale Demokratie und die politische Handlungsfähigkeit auch während der Pandemie zu gewährleisten, hat der Landtag NRW unter anderem beschlossen, dass Befugnisse der Räte und Kreistage auf den Hauptausschuss bzw. den Kreisausschuss übertragen werden können. Im Sinne des Infektionsschutzes muss so nicht der gesamte Rat oder Kreistag zusammentreten.
Aber auch Bürgerinnen und Bürgern räumt die Gemeindeordnung mit dem Instrument des Bürgerentscheids das Recht ein, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden. Hierfür muss in bestimmten Fristen eine je nach Größe der Gemeinde unterschiedliche Zahl an Unterschriften gesammelt werden („Bürgerbegehren“). Doch Unterschriften zu sammeln, ist in diesen besonderen Zeiten mit Kontaktbeschränkungen nahezu unmöglich ist. Aktuell droht laut dem Verein Mehr Demokratie NRW e. V. laufenden Begehren in Nettetal, Minden und Oberhausen das vorzeitige Ende. Dass die wichtige Säule der direkten Demokratie gefährdet ist, ist keine Petitesse. Wir fordern die Landesregierung unter anderem auf, Konzepte vorzulegen, wie auch in Pandemie-Zeiten Unterschriften für ein Bürger- oder Volksbegehren gesammelt werden können, um einen Bürger- oder Volksentscheid einleiten zu können – ohne dass die Gesundheit der engagierten Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird. Hierzu sollten vorrangig digitale Lösungen, wie sie zum Beispiel im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative eingesetzt werden, geprüft werden. Außerdem sollen die Fristen für bereits laufende Bürgerbegehren außer Kraft gesetzt werden.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

Grüne Links

  • Grüner Landesverband
  • Grüner Bundesverband
  • Grüne Jugend NRW

Themen

  • Anti-Atom
  • Arbeitsmarkt
  • Bauen & Wohnen
  • Bergbau
  • Menschen mit Behinderungen
  • Bauen und Wohnen
  • Demokratie und Verfassungsschutz
  • Energie & Klimaschutz
  • Enquete-Kommissionen
  • Europa
  • Frauen
  • Forschung & Innovation
  • Geflüchtete Menschen
  • Gentechnik
  • Gesundheit
  • Haushalt & Finanzen
  • Hochschule & Wissenschaft
  • Innenpolitik
  • Integration
  • Eine-Welt / Internationales
  • Jugend
  • Kinder & Familie
  • Kommunales
  • Kultur & Medien
  • Landesplanung
  • Landwirtschaft
  • Luftverkehr
  • Naturschutz
  • ÖPNV
  • Petitionen
  • Pflege
  • Queer
  • Recht & Justiz
  • Rechtsextremismus
  • Religion
  • Schule
  • Inklusion
  • Soziales
  • Sport
  • Stadtentwicklung
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Untersuchungsausschüsse
  • Verbraucherschutz
  • Verkehr
  • Weiterbildung
  • Wirtschaft
  • Blog
  • Netiquette der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW
  • Anmeldung zu unseren Newslettern
  • Newsletter
  • Kasse
  • Bestellung abgeschlossen
  • Newsletter Kommunalverteiler
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Vorlieben
  • {title}
  • {title}
  • {title}