Es sind die Städte und Gemeinden in NRW, die aktuell den Großteil der Maßnahmen umsetzen, die die Corona-Krise eindämmen sollen. Bereits jetzt ist absehbar, dass nicht nur ihre Ausgaben zum Beispiel durch höhere Arbeitslosigkeit steigen, sondern auch ihre Einnahmen massiv sinken werden. Zur Einordnung: Die Gewerbesteuereinnahmen der NRW-Kommunen betrugen im Jahr 2018 in NRW 10,6 Milliarden Euro. Sie machen die größte kommunale Einnahmequelle aus. Wie der ehemalige Kämmerer der Stadt Bochum, Dr. Manfred Busch, in einem Kurzgutachten im Auftrag unserer Fraktion berechnet hat, könnten auf die Kommunen je nach weiterem Verlauf der Krise in den Jahren 2020 und 2021 Verluste in Höhe von 4,5 bis 9 Milliarden Euro zukommen. Sie werden daher in diesem Zeitraum voraussichtlich 3,6 bis 8,2 Milliarden Euro zusätzliche Kassenkredite aufnehmen müssen. Ohne Absicherung dieser Kosten und zusätzliche Unterstützung seitens des Landes würde dies die faktische Zahlungsunfähigkeit für eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in NRW bedeuten.
Anders als Bund und Land gelten für die Kommunen extrem strikte Haushaltsregeln, von denen auch im Krisenfall nach jetziger Gesetzgebung nicht abgewichen werden darf. Wir fordern daher unter anderem, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben angepasst werden, um Zahlungsunfähigkeiten und insbesondere Haushaltssperren zu vermeiden. Weitere Punkte unseres umfangreichen Soforthilfe-Programms: Die Landesregierung muss aus dem Sondervermögen des Landes zunächst acht Milliarden Euro in einen Fonds überführen, um die zu erwartenden Corona-bedingten Verluste der Kommunen zu decken. Die Elternbeiträge für ausfallende Betreuung muss das Land komplett tragen.
Die Kommunen fallen mit ihren kommunalen Unternehmen nicht unter den Rettungsschirm des Bundes. Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden wird durch fehlende Lösungen der Altschuldenfrage und zur Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Integration Geflüchteter zusätzlich verschärft. Auch diese Lücken und Aufgaben muss die schwarz-gelbe Landesregierung endlich (er)füllen. Grundsätzlich gilt, dass das Konnexitätsprinzip angewendet werden muss: Aufgaben, die das Land den Kommunen überträgt, müssen auch vom Land finanziert werden.