Investitionsstau trotz Rekordsteuereinnahmen: Unter anderem die Kommunen sind die Verlierer der schwarz-gelben Haushaltspolitik. Wir fordern daher einen Altschuldenfonds für Kommunen in Notlagen und zudem auskömmliche Finanzmittel für die Versorgung von Geflüchteten. Wir erinnern CDU und FDP auch an eigene Versprechen in der Schul- und Flüchtlingspolitik und drängen auf Investitionen unter anderem in die Digitalisierung.
Die Landesregierung hat die ersten beiden Jahre ihrer Amtszeit aus dem Vollen schöpfen können. Immer neue Rekordsteuereinnahmen führen dazu, dass Finanzminister Lienenkämper im vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 etwa 10 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen zur Verfügung hat als im letzten rot-grünen Haushalt 2017 eingeplant waren. Damit stiegen die Steuereinnahmen um fast 20 Prozent. Gleichzeitig sinken die flüchtlingsbezogenen Aufwendungen des Landes enorm. Es wäre Zeit für eine Investitionsoffensive für ein zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen. Doch die Landesregierung nimmt diese Herausforderungen nicht an. Statt einer mutigen Investitionspolitik findet sich im Haushaltsentwurf der Landesregierung eine stagnierende Investitionsquote. Unsere Kritik am schwarz-gelben Haushalt und was stattdessen nötig wäre, haben wir in unserem Entschließungsantrag zusammengefasst.
Keine Lobby haben die Städte und Gemeinden in der Landesregierung Laschet. Auch wenn ganz Deutschland über einen Altschuldenfonds diskutiert, legt ausgerechnet die Regierung von NRW, wo viele Städte profitieren würden, kein Konzept für einen Altschuldenfonds vor. Wir fordern Schwarz-Gelb daher auf, schnellstmöglich ein Altschuldenfondsgesetz zu verabschieden. Wir haben bereits vor über einem Jahr auf Basis eines Gutachtens einen eigenen Vorschlag für ein Altschuldenfonds-Modell vorgelegt.
Bei der Versorgung der Geflüchteten lassen Ministerpräsident Laschet und sein Integrationsminister Stamp die Kommunen ebenfalls im Regen stehen. Die Integrationspauschale des Bundes an die Länder in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich läuft Ende 2019 aus. Bisher hatte NRW auf diesem Weg Mittel in Höhe von 432 Millionen Euro erhalten und diese zuletzt vollständig an die Kommunen für deren Integrationsarbeit weitergeleitet. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde eine neue Flüchtlingsfinanzierung vereinbart. NRW bekommt nun nur noch 151 Millionen Euro für Integrationszwecke vom Bund. Aber: Laschet und Co. leiten diese nicht an die Städte und Gemeinden weiter. Wir fordern in unserem Antrag, dass CDU und FDP die Mittel, die den Kommunen zustehen und vor Ort dringend benötigt werden, den Städten und Gemeinden auch geben müssen.
Und seit einem Jahr liegt ein Gutachten über die Kosten für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter vor, das einen Mehrbedarf pro Kopf und Jahr von bis zu 4.500 Euro feststellt. Trotz einer Verabredung mit den Kommunen, dass eine bedarfsgerechte Anpassung vorgenommen wird, plant die Landesregierung auch im Jahr 2020 keine Erhöhung der Pauschale. Sie kündigt lediglich erneut Gespräche an. Zu der Übernahme der Kosten für geduldete Flüchtlinge gibt es hingegen noch nicht mal eine Ankündigung. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass CDU und FDP die sogenannte Flüchtlingspauschale – wie versprochen – schon 2020 erhöhen.
Auch die Umsetzung einer weiteren Zusage liefert Schwarz-Gelb nicht: die Angleichung der Besoldung für Lehrer*innen in den Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Weltbeste Bildung wurde versprochen, doch auf diese Maßnahme für mehr Gerechtigkeit und gegen den Lehrermangel warten Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern bisher vergeblich. Die Landesregierung muss jetzt einen entsprechenden Stufenplan zur Umsetzung vorlegen.