100 Jahre nach der Weimarer Reichsverfassung und im 70. Jahr des Grundgesetzes ist es Zeit, die Staatsleistungen abzulösen.
Diese finanziellen Zuwendungen des Staates an die christlichen Kirchen haben ihren Ursprung größtenteils im 19. Jahrhundert im Zuge der Säkularisierung.
Die Kirchen mussten damals große Teile ihres Besitzes und damit ihrer Einnahmequellen an den Staat abtreten. Zum Ausgleich wurden Verträge geschlossen, in denen sich die einzelnen deutschen Staaten dazu verpflichteten, den Kirchen Zahlungen für deren Verluste sowie den Unterhalt der kirchlich genutzten Gebäude und personelle Aufwendungen zu zahlen.
Diese Verträge blieben auch nach 1919 gültig, obwohl die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz den Bund verpflichtet, diese Staatsleistungen abzulösen.
Diesem Verfassungsauftrag ist der Bund aber bis heute nicht nachgekommen.
Davon unberührt sind Finanzmittel für Leistungen, die die Kirchen wie z. B. auch die Wohlfahrtsverbände erbringen, beispielsweise für Kindergärten, Schulen oder Altenpflege, sowie die Kirchensteuern.
Unabhängig von der Bundesebene können die Bundesländer in Verhandlungen mit den Kirchen treten, um eine Ablösung der Staatsleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erzielen. Die ehemalige rot-grüne Landesregierung hat schon in der letzten Legislaturperiode Staatsleistungen durch die Ablösung der sogenannten Schul- und Studienfonds abgebaut.
Das Land muss jetzt wieder auf die Kirchen zugehen, die offen sind für Verhandlungen zur kompletten Ablösung. Auf der Bundesebene sollte der Verfassungsauftrag auch endlich umgesetzt werden. Dafür sollte sich das Land ebenso einsetzen.