Kommunen wirksam entlasten: FlüAG erhöhen und Perspektiven für Geduldete schaffen!

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
einen wesentlichen Teil der Integrationsarbeit von Geflüchteten erbringen die Kommunen. Die Städte und Gemeinden leisten Großartiges, obwohl die Aufgabe sie vor große Herausforderungen stellt – insbesondere bei der Finanzierung.
Die Landesregierung hatte bereits mehrfach angekündigt, an zwei wichtigen Stellschrauben zu drehen, die zu einer Entlastung der kommunalen Haushalte führen würden: Die Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und die Erleichterung für Kommunen, nachweislich gut integrierte Geduldete in einen sicheren Aufenthaltsstatus zu überführen. In beiden Bereichen ist die Landesregierung an einer schnellen Umsetzung gescheitert und lässt die Kommunen am langen Arm verhungern. Für uns GRÜNE ist das ein nicht hinnehmbarer Zustand, den wir im Kommunal- und im Integrationsausschuss auch immer wieder kritisiert haben.
Im Falle der FlüAG-Kostenpauschale hatte die Regierung schon im Januar 2018 angekündigt, die Höhe der so genannten Pro-Kopfpauschale begutachten zu lassen und gegebenenfalls angleichen zu wollen. Die Universität Leipzig berechnete daraufhin die Ist-Kosten, die in den Kommunen jährlich für jede*n Geflüchtete*n anfallen und wies bereits im November letzten Jahres darauf hin, dass der aktuell veranschlagte Satz von 10.392 Euro deutlich zu niedrig ist. Das Gutachten spricht sich für eine Erhöhung der Pauschale auf 13.500 – 16.000 Euro für kreisfreie Städte und auf 10.500 – 11.000 Euro für kreisangehörige Städte pro Jahr aus. Bis heute wurde die Regierung trotz erneuten Drängens auf eine Entlastung der Kommunen von Seiten der kommunalen Spitzenverbände immer noch nicht tätig. Daher fordern wir die schnelle Erhöhung der Pauschale auf Basis des vorliegenden Gutachtens, die auch rückwirkend für den Zeitraum ab Januar 2019 ausgezahlt werden soll.
Die Flüchtlingspauschale, die zur Entlastung der Kommunen beitragen soll, verfehlt ihr Ziel nicht nur dadurch, dass sie zu niedrig angesetzt wird, sondern dass sie überdies zu restriktiv angelegt ist. So werden Geflüchtete mit einem Duldungsstatus nur für längstens drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht durch die Pauschale finanziert. Ab dem vierten Monat müssen die Kommunen die Kosten zu 100 Prozent selber tragen. Hier blendet die Regierung völlig die Tatsache aus, dass Geduldete weitaus länger in Deutschland verweilen und aus verschiedensten Gründen nicht abgeschoben werden dürfen. So sagte Integrationsminister Stamp selbst im vergangenen Juli, dass viele Geduldete eben nicht abgeschoben werden könnten, da die Sicherheitslage in ihrem Herkunftsland eine Rückführung nicht zulasse oder die betreffenden Staaten bei der Rücknahme nicht kooperieren würden. Momentan zahlen die Kommunen den Preis für diese Umstände, über die sie selbst keine Handhabe haben. Um die Kommunen zu entlasten, fordern wir die Landesregierung daher auf, die Flüchtlingspauschale auch für Geduldete auszuzahlen und zwar für die gesamte Dauer, in der sie sich in der jeweiligen Kommune aufhalten.
Darüber hinaus sollten Geduldete schnellstmöglich aus ihrer Duldung einen sicheren Aufenthaltsstatus erlangen, um etwa durch Arbeitsaufnahme für ihren Lebensunterhalt eigenständig sorgen zu können. Denn auch so werden die Haushalte der Kommunen entlastet. Wir fordern daher, dass Menschen, die hier in Deutschland bereits Fuß gefasst haben, eine sichere Perspektive bekommen. Das Aufenthaltsgesetz bietet über Paragraph §25b bereits die erforderliche rechtliche Grundlage, dass Behörden eine entsprechende Aufenthaltsgestattung erteilen können. Hier muss sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass von der Regelung konsequent Gebrauch gemacht wird.
Um die Landesregierung erneut an ihre Versprechen zu erinnern, haben wir den Plenarantrag „Die Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wirksam stärken – FlüAG-Kostenpauschale endlich erhöhen und Perspektiven für Geduldete schaffen“ (Drs. 17/5223) eingebracht, der gestern im Landtag debattiert wurde.
Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass die Kommunen bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderung unterstützt werden. NRW sollte mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass sich gute Integrationsarbeit für die Kommunen lohnt. Nur so schaffen wir die Grundlage eines friedlichen gemeinsamen Miteinanders, anstatt den Wettbewerb um mangelnde Ressourcen zu verschärfen und Ressentiments zu schüren.
Für Rückfragen stehen wir und unsere wissenschaftlichen Mitarbeiterin für Arbeit, Migration und Flüchtlingspolitik, Freya Kuhn (freya.kuhn@landtag.nrw,de; 0211-884 2276), gerne zur Verfügung.