Im Juni 2018 hat die EU-Kommission entschieden, dass Deutschland gegen die EU-Nitratrichtlinie verstößt. Dies ist nicht verwunderlich, denn trotz wiederholter Änderungen im Düngerecht stagnieren die Nitratwerte in Deutschland und vor allem auch in NRW schon seit langem auf zu hohem Niveau. Ein Grund dafür ist, dass die Landwirtschaft heute weitaus mehr Stickstoff zur Düngung einsetzt als noch vor einem halben Jahrhundert. Der obere Grenzwert von 50 mg Nitrat/ml wird immer wieder überschritten und belastet unsere Gewässer schwer. Im Juni 2017 war zwar eine Neufassung der Düngeverordnung (DüngeVO) in Kraft getreten, die eine Verschärfung bereits bestehender Bestimmungen enthielt – diese Neufassung war aber nicht ausreichend.
Die EU-Kommission wies die DüngeVO und die damit beschlossenen Maßnahmen als unzureichend für einen wirksamen Gewässerschutz zurück. Dabei kritisierte sie insbesondere den zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar als zu hoch und forderte eine Nachbesserung ein. Sofern Deutschland dieser Forderung zur Nachbesserung nicht nachkommt, werden finanzielle Sanktionen nicht zu verhindern sein.
Mit dieser erneuten Aufforderung seitens der EU-Kommission zeigt sich, dass die über Jahre diskutierte Novellierung der DüngeVO nicht ausreichend ambitioniert genug gewesen ist – so wie es Naturschützer, Wissenschaftler und die Wasserwirtschaft stets kritisiert haben. Dies ist nun eine Chance, sie von Grund auf so zu gestalten, dass sie dem Schutz unserer Gewässer genügt und der Landwirtschaft verständliche und praktikable Vorgaben macht. Ein für die nächsten Jahre glaubhaftes Gesamtkonzept zur nachhaltigen Senkung der Nitratwerte ist dringend erforderlich.
Wir fordern deshalb die Landesregierung dazu auf, den Landtag so zeitnah wie möglich über einen Plan zur Umsetzung einer novellierten Düngeverordnung zu informieren. Außerdem soll sie sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung umgehend einen intensiven Abstimmungsprozess mit den zu beteiligenden Verbänden sowie den Bundesländern einleitet, um deren Mitwirkung nachzuholen und deren Fachexpertise zur Verbesserung der DüngeVO einzubeziehen.
Bei der Überarbeitung der DüngeVO muss außerdem u.a. darauf hingewirkt werden, dass Landwirt*innen für die Praxis Regeln bekommen, die verständlich sind und keinen überhöhten bürokratischen Aufwand bedeuten.