Viele Bürger*innen im Einzugsgebiet rund um den Düsseldorfer Flughafen erleben es immer wieder: Donnernder Fluglärm in der Schlafenszeit. Eigentlich dürfen dort zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens Flugzeuge weder starten noch landen – doch es gibt Ausnahmeregelungen und diese werden immer häufiger in Anspruch genommen: Waren es 2013 807 Flugzeuge, die während der Nachtruhe landeten, ist die Zahl im Jahr 2017 auf 2.032 Flugzeuge gestiegen. Die festgelegten Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Betriebsgenehmigung in Bezug auf die Nachtruhe sind offensichtlich nicht ausreichend.
Während andere Bundesländer wie Hessen oder Hamburg den dort auftretenden Verspätungen und Verletzungen der Nachtruhe an den Flughäfen entschiedener entgegentreten, drängt sich in NRW die Vermutung auf, dass die Fluggesellschaften die vergleichsweise laxen Sanktionen ausnutzen, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.
So wurde in Hamburg 2017 zum Beispiel der Lärmzuschlag für Starts und Landungen nach 23 Uhr auf bis zu 700 Prozent angehoben und in fünf Stufen zeitlich gestaffelt. Häufig verkehrende Flugzeuge der Lärmklasse 4 (z.B. Airbus 320 oder Boeing 737) zahlen dort beispielsweise pro Start und Landung einen Lärmzuschlag von 854 Euro zwischen 00.00 bis 05.59 Uhr. Am Düsseldorfer Flughafen zahlt ein Airbus dieser Lärmklasse zwischen 00.00 und 04.59 Uhr nur einen Zuschlag von 329 Euro.
Darüber hinaus wird am Hamburger Flughafen die Inanspruchnahme der Verspätungsregelung verstärkt verfolgt. Für den Fall, dass die Verspätung durch eine bessere Planung hätte verhindert werden können, gibt es die Möglichkeit der Verhängung von Bußgeldern.
So fordert der Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte von der Fluglinie easyjet insgesamt 468.000 Euro wegen 21 verspäteter Starts im Jahr 2017. Mit dem Betrag sollen die Gewinne abgeschöpft werden, die easyjet durch die verspäteten Starts erzielt hat – wie beispielsweise durch die Einsparung von Hotelübernachtungs- und Transferkosten oder möglicher Entschädigungskosten der Fluggäste.
Am Flughafen Düsseldorf wurden laut Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf in den letzten 10 Jahren lediglich 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen die Nachtflugbestimmungen abgeschlossen. Dabei wurden in diesen 10 Jahren insgesamt Bußgelder in der Höhe von 49.600 Euro erhoben.
Auch das hessische Verkehrsministerium geht entschieden gegen Verstöße gegen die Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Frankfurt vor.
Die Fluglärmschutzbeauftragte und die Luftaufsicht des hessischen Verkehrsministeriums überprüfen regelmäßig, ob sich systematische Auffälligkeiten bei verspäteten Landungen ergeben. Im Falle einer Vermutung werden mehrere Maßnahmen ergriffen wie eine schriftliche Erklärungen des Piloten noch in der Nacht oder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei wiederholten Verspätungen und die Verhängung eines Bußgeldes.
Das zentrale Instrument der Aufsichtsbehörden am Flughafen Düsseldorf zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung der Verspätungsregelung stellt das „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC) dar. Das Gremium soll u.a. die ordnungsgemäße Slot-Nutzung überwachen und somit die Auslastung der vorhandenen Start- und Landebahn-Kapazitäten optimieren.
Allerdings agiert dieses Gremium intransparent und ohne eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Qualitätskontrolle. Trotz wiederholter Aufforderung der Fluglärmkommission Düsseldorf hat sich das NRW-Verkehrsministerium bislang geweigert, die Ergebnisprotokolle des SPMC zumindest dem Vorsitzenden der Fluglärmkommission zugänglich zu machen.
Deswegen fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf, umgehend die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Verspätungslandungen am Flughafen Düsseldorf auf ein unvermeidbares Maß zu reduzieren. Dazu erachten wir mehrere Maßnahmen für notwendig, wie beispielsweise die lärmabhängigen Landeentgelte nach dem Hamburger Vorbild zu erhöhen oder ein entschiedeneres Vorgehen der Aufsichtsbehörden wie es auch in Hessen angewandt wird. D.h. die Einforderung von schriftlichen Erklärungen bei verspäteten Maschinen noch in der Nacht oder die Einbestellung der Luftfahrtgesellschaft zum Gespräch durch den Fluglärmschutzbeauftragten und die Luftaufsicht. Zudem sollte pro Quartal ein Bericht im Internet veröffentlicht werden, der die Verspätungen in den Abendstunden am Düsseldorfer Flughafen dokumentiert und auswertet sowie darstellt, welche Maßnahmen jeweils mit welchem Erfolg ergriffen wurden, um die Verspätungen zu reduzieren.