Sportpolitik: Übermittlung von Personendaten im Vorfeld des Confed-Cups nach Russland

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Liebe Freundinnen und Freunde,
schon lange begleiten wir GRÜNE auf den unterschiedlichen politischen Ebenen intensiv die Frage des Datenschutzes im Zusammenhang mit Personendaten, die rund um Fußballspiele gesammelt werden. Vor Kurzem ergab eine Kleine Anfrage u.a. der Grünen Bundestagsabgeordneten Monika Lazar, dass die Bundespolizei vor dem Confed-Cup in Russland im vergangenen Jahr die Datensätze von fünf Personen aus der Datei „Gewalttäter Sport“ an russische Behörden übermittelt hat.
Ein Umstand, den ich gemeinsam mit meinem Landtagskollegen und dem zuständigen Fachabgeordneten für Datenschutz, Matthi Bolte-Richter, zum Anlass genommen habe, bei der Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage nachzuhaken. Denn nicht nur wegen des grundsätzlichen Reformbedarfs der Datei „Gewalttäter Sport“, sondern auch aufgrund des unklaren Umgangs russischer Behörden mit diesen Personendaten betrachten ich diesen Vorgang als fragwürdig. Die Landesregierung hat uns auf unsere Fragen mitgeteilt, dass zwei der fünf betroffenen Personen aus Nordrhein-Westfalen stammen. Die Übermittlung der Daten erfolgte unter Beteiligung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI), während die Datenschutzbeauftragte des Landes nicht einbezogen wurde. Die BfDI hat klargestellt, dass die pauschale Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ an die russischen Sicherheitsbehörden nicht in Betracht komme. In konkreten Einzelfällen sei jedoch eine Datenübermittlung möglich, sofern die Mindestanforderungen wie beispielsweise der rechtsstaatliche Umgang mit diesen Daten in den Drittstaaten erfüllt würden.
Für mich ergeben sich aus dieser Antwort weitere Fragen. Schließlich gibt es in Russland keinen Datenschutz wie in Deutschland. Es scheint darum fragwürdig, ob die russischen Sicherheitsbehörden die übermittelten Daten nicht auch über den eigentlichen Zweck hinaus nutzen werden. Die offenkundigen Mängel der Datei „Gewalttäter Sport“ werden ebenfalls nicht hinterfragt.
Selbstverständlich ist die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden unterschiedlicher Länder schon lange gelebte Praxis. Sie ist auch ein wichtiger Baustein für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit rund um sportliche Großveranstaltung. Dies darf jedoch nicht zulasten des Datenschutzes – auch nicht von einigen Wenigen – geschehen. Leider ist davon auszugehen, dass sich die fragwürdige Praxis der Datenübermittlung an Russland bereits zur Fußball-Weltmeisterschaft der Männer  wiederholen wird. Wir werden das Thema weiter kritisch begleiten.
Mit sportlichen Grüßen
Josefine Paul

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