Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern – diese Haltung legen CDU und FDP bei der Weitergabe der so genannten Integrationspauschale an die Städte und Gemeinden an den Tag. Zu Oppositionszeiten und im Wahlkampf vehement gefordert – die CDU verlangte in ihrem Wahlprogramm sogar eine hundertprozentige Weiterleitung – litten FDP und CDU nach Übernahme der Regierungsgeschäfte wohl an Gedächtnisschwund. Im ersten eigenen Haushaltsentwurf für 2018 der neuen Landesregierung war zunächst nichts zu lesen von einer Weiterleitung der Integrationspauschale. Auch eine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG), wie sie von den Kommunalen Spitzenverbänden bei der Anhörung zum neuen GFG 2018 gefordert wurde, blieb zunächst aus.
Erst nach erheblichem öffentlichem Protest schwenkten CDU und FDP um. Städte und Gemeinden sollen nun von den 434 Millionen Euro, die NRW jährlich vom Bund zur Integration Geflüchteter erhält, 100 Millionen bekommen. Damit liegt insbesondere die CDU immer noch weit hinter ihren ursprünglichen Versprechungen zurück. Zudem ist noch immer unklar, nach welchem Verteilungsschlüssel die Mittel an die Kommunen weitergereicht werden und wann damit begonnen wird.
Vor diesem Hintergrund fordern wir, die Mittel schnellstmöglich zu verteilen. Wir wollen, dass dabei der Verteilschlüssel des GFG zugrunde gelegt wird. Denn so wird die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden angemessene berücksichtigt.