Wissenschaftspolitik Januar 2018

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder staune ich, wie die schwarz-gelbe Landesregierung hochschulpolitische Themen hervorholt, die nicht nur wir längst tot geglaubt hatten. Die geplanten unsozialen Ausländer-Studiengebühren haben uns in den vergangenen Wochen ebenso beschäftigt wie die ernsthaft angedachte Rückkehr der Anwesenheitspflicht und das Aus für die Zivilklausel. Immer stärker wird deutlich, dass für CDU und FDP Freiheit nur in eine Richtung verläuft. Unser Begriff von Hochschulfreiheit ist umfassender: Er gilt nicht nur für Professor*innen und Hochschulleitungen, sondern auch für Studierende und Mitarbeiter*innen. Und unser Begriff von Hochschulfreiheit ist nicht befreit vom Gedanken staatliche Verantwortung zu übernehmen, wo es notwendig ist.
Wo Schwarz-Gelb Zombies vergangener Legislaturperioden aus den Gräbern holt, arbeiten wir GRÜNE an Konzepten für die Zukunft. Ich bin derzeit mit der #weltbewegen-Tour unterwegs bei den Innovator*innen, die unser Land fit für den digitalen Wandel machen. Ein klares Kontrastprogramm zur fantasielosen Wirtschaftspolitik von Schwarz-Gelb! Wer Innovation will, muss Innovation konkret unterstützen – und das gelingt nicht mit Entfesselungsgerede und Flächenfraß, sondern durch neue Ideen und Taten.
Ich freue mich über Rückmeldungen zu unserer Arbeit im Landtag!
Mit besten Grüßen
Matthi Bolte-Richter

Schwerpunkt: Eckpunkte für ein schwarz-gelbes Hochschulgesetz

Schwarz-Gelbe Retro-Hochschulpolitik schränkt Freiheit und Mitbestimmung ein

An diesem Dienstag hat Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen ihre Eckpunkte zur Änderung des Hochschulgesetzes vorgelegt. Eckpunkte. Keinen Gesetzesentwurf. Dabei kursieren Eckpunkte für ihre Novelle bereits seit November 2017. Die nun vom schwarz-gelben Kabinett beschlossene Version der Änderungspunkte stimmt damit in weiten Teilen überein. Was aber auffällt: An einigen Stellen erklärt das Wissenschaftsministerium nun wortreich ihre von uns bereits seit Monaten kritisierten Rollbacks. Weniger schädlich werden sie dadurch nicht.
Denn statt die Hochschulen im Land in die Zukunft zu begleiten, setzen CDU und FDP mit dem neuen alten Hochschulfreiheitsgesetz auf überholte Ideen. Die Folgen dieser ideologischen Retro-Politik: mehr Bürokratie, Bevorzugung der Hochschulleitungen zulasten von Demokratie und Mitbestimmung, weniger Freiheit für Studierende.
Die schwarz-gelben Entfesselungskünstler trauen den Studierenden in NRW nicht zu, selbst zu entscheiden, wie sie ihren Studienabschluss bestmöglich erreichen und ignorieren die Lebenswirklichkeit vieler Studierender, indem sie die Anwesenheitspflichten ausweiten. Damit setzen sie sich über das Grundgesetz hinweg und bescheren den Hochschulen mehr Aufwand. Diese widersinnige Politik lässt ebenso tief blicken wie die geplante Abschaffung der Zivilklauseln. Denn niemand will, dass mit seinen Steuergeldern Rüstungsforschung betrieben wird. Zu beiden Aspekten mehr im weiteren Verlauf des Newsletters.
CDU und FDP wollen zudem den Landeshochschulentwicklungsplan streichen und damit zurück in eine Zeit ohne klare Strukturen in der Zusammenarbeit von Land und Hochschulen. Hochschulen würden wieder jede für sich Ziele anstreben, ohne gemeinsame Perspektiven – zum Beispiel zum Erhalt der Kleinen Fächer – zu verfolgen. Und schafft Schwarz-Gelb wie geplant die derzeit bestehenden Rahmenvorgaben ab, müssten an ihre Stelle neue Regelungen treten. Ansonsten wären beispielsweise die eigenständige Bauverwaltung an der Universität zu Köln und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg oder das Rechnungswesen zwischen Land und Hochschulen nicht mehr geregelt.
Wir GRÜNE haben mit dem Hochschulzukunftsgesetz ganz besonders die Rechte der Studierenden in den Blick genommen und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten auf vielen Ebenen ausgebaut, vor allem in den Senaten und bei Prüfungsordnungen. Alle diese Verbesserungen wollen CDU und FDP nun zurückschrauben. Schwarz-Gelb bedeutet Freiheit für die Militärforschung, für die Rektorate, für Professorinnen und Professoren – aber eben nicht für die Studierenden.
Das Desinteresse an den Bedürfnissen der Studierenden zeigt sich im Übrigen auch darin, dass die Wissenschaftsministerin auf Gesprächsangebote des Landes-ASten-Treffens nicht eingegangen ist.
Bei Rückfragen zu den geplanten Änderungen und den Auswirkungen auf die Studierenden und die Hochschulen stehe ich gerne für ein Gespräch oder auch Veranstaltungen vor Ort zur Verfügung.
Zum Weiterlesen:

  • Pressemitteilung
  • Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte

Recht der Studierenden schützen – Keine Ausweitung der Anwesenheitspflicht

Ende November gab der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einem Studenten Recht, der gegen die an der Uni Mannheim geltende Anwesenheitspflicht in Seminaren geklagt hatte. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich zwar auf die Mannheimer Regelung, ist aber auch übertragbar auf die Debatte um Anwesenheitspflichten in NRW. Die Landesregierung will den Hochschulen erlauben, die Anwesenheit von Studierenden zur Bedingung zu machen, um ein Seminar erfolgreich abzuschließen. In der aktuellen Debatte in NRW hatten Vertreter*innen der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung wiederholt bezweifelt, dass Anwesenheitspflichten in die Berufsfreiheit der Studierenden eingreifen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht in der Festlegung von Anwesenheitspflichten aber durchaus einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Studierenden.
Nach den breiten Studierendenprotesten ist das baden-württembergische Gerichtsurteil ein weiterer Warnschuss für die Landesregierung. Anwesenheitspflichten in Vorlesungen und Seminaren sind mit der grundgesetzlich geschützten Studierfreiheit nicht vereinbar. Die von Schwarz-Gelb angekündigte vermeintlich neue Freiheit an den Hochschulen gilt offensichtlich nicht für Studierende. Und auch die Hochschulen selbst profitieren nicht: Ihnen droht mit den Anwesenheitspflichten mehr Bürokratie. Wir haben die Landesregierung deswegen in einem Antrag aufgefordert, sich von ihren rückwärtsgewandten Plänen zu verabschieden.
Zum Weiterlesen:

  • Der Antrag
  • Kurzfassung und Pressebericht
  • Plenarrede zum Antrag

Forschung muss dem Frieden dienen

In einer Zeit, die von großen gesellschaftlichen Umwälzungen, internationalen Krisen und bewaffneten Konflikten geprägt ist, müssen wissenschaftliche Einrichtungen zu einer friedlichen Lösung dieser globalen und internationalen Herausforderungen beitragen. Mit dem Hochschulzukunftsgesetz haben wir in der vergangenen Wahlperiode eine Zivilklausel gesetzlich verankert. In ihrer „Kleinen Regierungserklärung“ vor dem Wissenschaftsausschuss am 27. September 2017 hatte die Wissenschaftsministerin die Zivilklausel als Beispiel für „zentralistische Instrumente und bürokratische Vorgaben“ genannt, die die Landesregierung abschaffen will. Später bekannte sich die Ministerin explizit dazu, Militärforschung an öffentlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Auch dazu  haben wir umgehend einen Gegenantrag im Plenum gestellt.
Statt Rüstungsprojekte voranzutreiben, sollten Hochschulen daran forschen, wie Frieden gelingen und wie Konflikte zivil gelöst oder verhindert werden können. Das sehen auch große Teile der Wissenschaft so. Dies zeigte zuletzt die RWTH Aachen. Ihr Werkzeugmaschinenlabor beendete eine Kooperation umgehend, als versucht wurde, dessen Expertise für den Bau einer Panzerfabrik in der Türkei zu nutzen.
Öffentliche Forschung muss dem Frieden dienen. Die Wissenschaft orientiert sich seit Jahrhunderten an den Werten von Freiheit, Demokratie und Nachhaltigkeit. Das sollte auch die neue Wissenschaftsministerin anerkennen und nicht der Rüstungslobby ein Geschenk machen.
Zum Weiterlesen:

  • Der Antrag
  • Pressemitteilung zum Antrag
  • Plenardebatte zum Antrag

Weitere aktuelle Themen:

Ideen bewegen NRW – meine #weltbewegen-Tour

Von Attendorn über den Düsseldorfer Medienhafen bis Ostwestfalen, vom Start-up über die Hochschulen bis zum digitalisierten Mittelständler: Auf meiner #weltbewegen-Tour will ich sehen, wie innovative Ideen schon heute NRW bewegen und welche Bedingungen Gründer*innen und Innovator*innen brauchen, damit die digitale Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft gelingt.
Gemeinsam mit anderen Abgeordneten und GRÜNEN vor Ort besuche ich seit Januar und noch bis März 50 Unternehmen, Einrichtungen und Institute in NRW, die innovative Ideen für heute und morgen entwickeln und umsetzen. Ich will dabei auch herausfinden, wie wir mit digitalen Technologien den Ressourcenverbrauch senken und zukunftsfeste Arbeitsplätze schaffen. Denn die Digitalisierung wird nicht nur alles verändern, sondern kann auch vieles verbessern.
Über die einzelnen Besuche berichte ich fortlaufend auf der Homepage der Landtagsfraktion sowie auf Twitter und Instagram unter dem Hashtag #weltbewegen.
Zum Weiterlesen:

  • Das Tour-Tagebuch
  • Pressemitteilung zum Tourbeginn

Anfrage zur Aachener Stickstoffdioxid-Studie und der Aufklärung durch die Landesregierung

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal berichten mehrere Medien aktuell über eine Studie, bei der am Universitätsklinikum Aachen die Auswirkungen von Stickstoffdioxid auf Menschen untersucht worden sind. Gesponsert wurde sie von der „Europäischen Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor“ (EUGT). Ein Lobbyverein der Autoindustrie. 2007 gegründet von VW,  Daimler,  BMW und dem  Autozulieferer Bosch. Es kann nicht sein, dass die Autolobby aus blankem Verkaufs- und Marketinginteresse einen Versuch mit Menschen unterstützt. Und das, wo sie gleichzeitig ohne Skrupel bei ihren Abgaswerten trickste. Die Studie ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir Transparenz über die Verquickungen von Wirtschaft und Wissenschaft brauchen. Wir brauchen jetzt Aufklärung zu diesem Fall und möglichen weiteren Forschungsunterstützungen durch die Autokonzerne. Daher will ich in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung unter anderem wissen, welche Maßnahmen sie bezüglich dieses vorliegenden Falls ergreifen und welche weiteren Forschungsprojekte in NRW in Kooperation mit oder durch Unterstützung der EUGT durchgeführt wurden.
Zum Weiterlesen:

  • Kleine Anfrage

Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger*innen: Schwarz-Gelb gehen Unterstützer*innen und Gebührenzahler*innen aus

Nach dem Hin und Her der CDU zu Studiengebühren im Wahlkampf und dem ideologischen Festhalten der FDP an diesen war klar: Die Campus-Maut ist ein Streitpunkt zwischen Schwarz und Gelb. Die CDU gab im Koalitionsvertrag nach und stimmte einem faulen Kompromiss zu: Studiengebühren sollen für Nicht-EU-Bürger*innen eingeführt werden. Die Koalition wollte sich an dem Modell Baden-Württemberg orientieren. Jetzt liegen erste Zahlen aus dem Südwesten vor. Um mehr als 20 Prozent ging die Zahl der neuen Studierenden in der betroffenen Gruppe zurück – eine fatale Entwicklung!
In Baden-Württemberg hatte das Ministerium mit diesem Rückgang gerechnet und ihn einkalkuliert. In NRW tut Schwarz-Gelb das nicht. Die NRW-Landesregierung kann bisher schon nicht erklären, wie sie bei 30.000 Betroffenen und 3.000 Euro Jahresgebühren auf 100 Millionen Euro Einnahmen kommt. Offenbar glaubt Schwarz-Gelb tatsächlich, in NRW werde sich die Zahl der ausländischen Studierenden trotz Gebühren rapide erhöhen – und nimmt damit eine diametral andere Entwicklung an, als wir in Baden-Württemberg beobachten. Anders sind zumindest ihre Zahlen nicht zu erklären. Das ist aber absolut unrealistisch. Hinzu kommt: Die entstehenden Verwaltungskosten werden einen großen Teil der geringeren Einnahmen auffressen.
Auch wenn Ministerin Pfeiffer-Poensgen wie so oft auch bei diesem Thema unkonkret bleibt: Es wird Studiengebühren in NRW geben – ausschließlich weil die FDP es so will. Und wenn es nicht zulasten von Nicht-EU-Bürger*innen geschieht, dann werden am Ende Langzeitstudierende oder sogar alle zahlen. Die Ministerin und Ministerpräsident Laschet werden sich dem ideologischen Diktat der FDP nicht widersetzen.
Das ist umso erschreckender, weil bei der Anhörung zu unserem Antrag über Hochschulfinanzierung erneut klar wurde, dass niemand sonst Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger*innen will. Selbst die Universitätsleitungen und das Centrum für Hochschulentwicklung haben diesem Modell eine klare Absage erteilt, obwohl sie sonst nicht gerade als Gegner*innen von Studiengebühren bekannt sind.
Zum Weiterlesen:

  • Facebook-Beitrag zu Thema: „Armin, Lass‘ et!“
  • Mein Blog-Beitrag
  • Anfrage und Antwort der Landesregierung

Anhörung zu Hochschulfinanzierung – große Zustimmung zu Antrag

Die Nachfrage nach Studienplätzen ist weiter hoch. Deswegen müssen Bund und Länder die Hochschulen verlässlich und dauerhaft unterstützen. So können wir auch Irrwege bei der Finanzierung vermeiden, etwa die schwarz-gelben Studiengebühren. Von den Hochschulen in NRW erwartet die Gesellschaft ein hohes Niveau in Lehre und Forschung. Hinzu kommen weitere Aufgaben. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, brauchen die Hochschulen eine verlässliche Finanzierung. Sie brauchen eine insgesamt höhere Grundfinanzierung und eine gerechte Mittelverteilung an die Hochschulen. Sie brauchen aber auch gute Beschäftigungsbedingungen und eine Landesregierung, die sich für sie einsetzt. Zu unserem Antrag hat der Wissenschaftsausschuss am 10. Januar eine Anhörung durchgeführt.
Erfreulich waren die vielen Stellungnahmen von Fachhochschulleitungen und Landes-ASten-Treffen, über Personalrätekonferenzen bis hin zum Hochschullehrerbund, die große Zustimmung beinhalteten. Auch das Centrum für Hochschulentwicklung stimmte in ein paar Punkten mit uns überein.
In der Plenardebatte vom 14. September hatte Ministerin Pfeiffer-Poensgen behauptet, dass alle Forderungen des vorliegenden Antrags bereits von der Landesregierung umgesetzt würden oder den Zielsetzungen des Koalitionsvertrags entsprechen würden, also künftig umgesetzt würden. Das ist den Sachverständigen bisher nicht bekannt. „Wir wissen noch nicht so richtig, was die Landesregierung vor hat“, sagte eine Vertreterin des Hochschulpersonals.
Zum Weiterlesen:

  • Der Antrag
  • Stellungnahmen zum Antrag

Wissenschaft im Haushalt 2018: weniger Mittel für Wissenschaft, mehr Mittel für Ministerium, Bauprojekte unter Vorbehalt

Mit dem Haushalt 2018 ist der schwarz-gelben Landesregierung ein trauriges Kunststück gelungen. In einem Haushaltsjahr, in dem sich eigentlich kein Kabinettsmitglied vor dem Füllhorn des Finanzministers retten konnte, sinkt der Wissenschaftsetat. Dies mag auch den Veränderungen der Bundesmittel beim Hochschulpakt geschuldet sein. Aber es ist auch eine politische Entscheidung.
In der Aussprache zur „Kleinen Regierungserklärung“ erklärte die Ministerin in dieser Legislaturperiode gebe es nur an zwei Stellen mehr Geld: für das Medizinerprogramm und durch die Ausländer-Studiengebühren. Der Finanzminister hat in seiner Haushaltsrede weder Wissenschaft noch Hochschulen erwähnt und die Medizinausbildung in Ostwestfalen-Lippe ist bisher nur für ein Jahr finanziell abgesichert. Selbst Bauprojekte stehen unter Haushaltsvorbehalt. So wird das nichts mit weltbester Bildung, wie sie die FDP im Wahlkampf vollmundig versprochen hatte.
Wir haben Änderungsanträge zum Haushalt gestellt, um die hohen Steigerungen bei Personal und Sachmitteln im Ministerium rückgängig zu machen. Das Geld wollten wir besser anlegen, indem wir die Mittel für die Studierendenwerke ihren Rückmeldungen entsprechend erhöhen sowie die Ausgaben für Forschung und Innovation auf den Feldern nachhaltiger Entwicklung („Fortschritt NRW“) wieder im Wissenschaftsministerium und dauerhaft auf hohem Niveau verankern wollten. Im Entschließungsantrag der Fraktion zum Gesamthaushalt haben wir zudem „mehr Stellen statt prekärer Lehraufträge“ für die Musikhochschulen gefordert.
Zum Weiterlesen:

  • Meine Haushaltsrede

Keine Taschenspielertricks, aber auch keine Lösungen bei Betreuungsrelation

Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen hat im Oktober im WDR angekündigt, die Studierendenstatistik zu überprüfen. Damals sagte die Ministerin: „Wir haben eine große Zahl in den nicht NC-Fächern von Studierenden, die das vielleicht eher tun, weil sie die sozialen Vorteile und das schöne NRW-Ticket haben wollen.“
Ich habe daraufhin in einer Kleinen Anfrage nachgehakt, ob die Landesregierung die Betreuungsrelation ausschließlich über die „Ticketstudierenden“ sanieren möchte. Denn geht man der Äußerung der Ministerin auf den Grund, könnte dahinter eine einfache Rechnung zu ihren Gunsten stecken: Weniger Studierende bei einer gleichbleibenden Zahl von Professuren = besseres Betreuungsverhältnis. In ihrer Antwort stellt die Ministerin nun klar: Es passiert – nichts. Sie plane keine Maßnahmen gegen eingeschriebene Studierende, keine Statistik-Tricks, aber eben auch keinerlei Impulse zur Verbesserung der Betreuungsrelation durch zusätzliche Professuren.
Es ist schön, dass die Ministerin auf Taschenspielertricks verzichtet, um die Betreuungs-Statistik zu frisieren. Noch schöner wäre es, wenn sie Studienbedingungen – beispielsweise bei der Relation von Professor*innen zu Studierenden – konkret verbessern würde. Aber hier beweist sie schon nach wenigen Monaten im Amt eine ernüchternde Ambitionslosigkeit. Und auch hier keine Spur von der versprochenen „weltbesten Bildung“. Stattdessen will sie Studiengebühren wieder einführen und die Zivilklausel abschaffen. Frau Pfeiffer-Poensgen wäre gut beraten, sich als Wissenschaftsministerin den wirklich drängenden Problemen zu widmen und nicht in jedem Interview eine neue Sau über den Campus zu jagen.
Zum Weiterlesen:

  • Anfrage und Antwort der Landesregierung

Rhetorische Frage: Wie will die Landesregierung die Digitalisierung an Hochschulen unterstützen?

Die Digitalisierung ist auch an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Thema. Im September 2016 haben Land und Hochschulen ihre Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung durch die Kooperationsplattform „Digitale Hochschule NRW“ ausgebaut. Zudem plante Rot-Grün für die Jahre 2016-2022 mehr als 200 Millionen Euro für nötige und innovative Digitalisierung an Hochschulen ein. Ein guter Teil wurde bereits verausgabt.
Im Koalitionsvertrag schreiben CDU und FDP nun: „Im Rahmen einer landesweiten Digitalisierungsoffensive werden wir die Möglichkeiten für das digitale Lehren und Lernen ausweiten. Hierzu werden wir den Investitionsstau beim dringend notwendigen Ausbau der digitalen Infrastruktur an unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen auflösen.“
Daraufhin fragte ich die Landesregierung, wie hoch der Investitionsstau bei den digitalen Infrastrukturen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen sei und was die Landesregierung Neues mache? Ihre ernüchternde Antwort: Sie weiß es noch nicht. Klingt langweilig, ist aber so und zeigt erneut: CDU- und FDPler*innen schwingen gerne schöne Reden und betonen insbesondere gerne wie dringend die Herausforderungen bei der Digitalisierung tatkräftig angepackt werden müssen. Aber sie handeln nicht, denn sie haben keine konkreten Lösungen.
Zum Weiterlesen:

  • Anfrage und Antwort der Landesregierung

Was macht das Land für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems?

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 17. Februar 2016, dass die Akkreditierung von Studiengängen des Landes NRW von 2006 und 2014 in Teilen mit dem Grundgesetz unvereinbar war. Dem Gesetzgeber trug das Gericht auf, bis zum 1. Januar 2018 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Wie das BVerfG richtig feststellte, waren in Folge seiner Entscheidung länderübergreifende Absprachen notwendig. Diesem Abstimmungsbedarf kam die Kultusministerkonferenz nach und beschloss den Studienakkreditierungsstaatsvertrag. Am 11. Oktober 2017 verabschiedete der Landtag einstimmig ein entsprechendes Umsetzungsgesetz. Die Kultusministerkonferenz hat daraufhin am 7. Dezember 2017 eine Musterrechtsverordnung beschlossen, anhand derer die Länder ihre Rechtsverordnungen gemäß Staatsvertrag entwerfen können.
Ich habe beim NRW-Wissenschaftsministerium einen Bericht angefragt – zum beabsichtigten Zeitpunkt der Umsetzung, zu den Inhalten und den nicht enthaltenen Punkten sowie zur Beteiligung des Landtags an der Erarbeitung der NRW-Studienakkreditierungsverordnung. Die Landesregierung antwortete vollkommen unzureichend. Der Bericht der Landesregierung beantwortete explizit nur die erste Frage nach dem Zeitpunkt des Erlasses, den sie für Januar 2018 ankündigte. Implizit beantwortete dies auch die zweite Frage: Die Regierung beabsichtigt nicht, die Verordnung zuvor dem Landtag vorzulegen und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die dritte und vierte Frage beantwortete die Landesregierung überhaupt nicht.
Wenn die Verordnung bereits im Januar erlassen werden sollte, musste der Landesregierung zum Zeitpunkt der Antwort auf die Anfrage auch bereits klar gewesen sein, was die Inhalte und die nicht enthaltenen Punkte sind. Auch im Wissenschaftsausschuss am 10. Januar 2018 beantwortete die Ministerin die Fragen nach den Inhalten nicht. Dabei hatte der Landtag am 7. April 2017 bereits einen Beschluss mit klaren Verbesserungsvorschlägen für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems gefasst. Darin ging es um wichtige Aspekte wie die Anerkennung von Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen, eine an den Lernenden orientierte Ausgestaltung von Veranstaltungen und einiges mehr. Daher habe ich erneut eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet.
Zum Weiterlesen:

  • Anfrage (noch nicht beantwortet)
  • Antrag von März 2017