Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sieht aber sehr wohl einen Zusammenhang und bestätigt damit auch die derzeitige Rechtslage in NRW. Das rot-grüne Hochschulzukunftsgesetz hat 2014 rechtlich klar geregelt, in welchem Umfang und in welchen Veranstaltungen eine Anwesenheitspflicht verlangt werden kann, etwa bei Praktika oder Laborübungen, und in welchen nicht: in Seminaren und Vorlesungen. Damit sollte den Studierenden zu ihrem Recht auf Berufsfreiheit verholfen werden.
Nun erwägt die schwarz-gelbe Landesregierung, den Hochschulen die Entscheidung zu überlassen, ob sie wieder eine Präsenzpflicht in Seminaren festlegen. Schwarz-Gelb bezweifelt, dass dies die Rechte der Studierenden beschneidet, man sieht dort keinen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der Studierenden.
Wenn die Landesregierung ihre Pläne umsetzen sollte und die Kontrolle der Anwesenheitspflicht in originären Seminaren erlaubt, besteht die erhebliche Gefahr eines Rechtsbruchs. Die Rechtssicherheit für Studierende und Lehrende sowie eine einheitliche Anwendung geltenden Rechts an allen Hochschulen kann nur sichergestellt werden, wenn darauf verzichtet wird, hier Änderungen am Hochschulgesetz vorzunehmen. Außerdem würde der Plan von CDU und FDP zu einem deutlichen bürokratischen Aufwand an den Hochschulen führen, da sämtliche Prüfungsordnungen geändert und die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen dann auch kontrolliert werden müsste.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung dazu auf, davon abzusehen die Präsenzpflicht in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder zuzulassen. Zudem soll die Landesregierung im Dialog mit den Hochschulen Maßnahmen vereinbaren, um die flächendeckende Anwendung des Hochschulgesetzes sicherzustellen.
WAZ: Pläne der Landesregierung sorgern für Unruhe an den Unis in NRW