Pluspunkt Bildung Dezember 2017

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
wir werden eine konstruktive Oppositionspolitik machen, das habe ich zugesagt. Das heißt, dass wir den Mittelaufwuchs im Bildungsbereich begrüßen, aber wir müssen darüber reden, was wo eingesetzt wird und welche Verschiebungen im Schulsystem offensichtlich vorgenommen werden sollen. Inklusion im umfassenden Sinn (das umfasst das Zusammenleben der Menschen in ihrer Verschiedenheit, ob es sich um Behinderungen oder um die Herkunft handelt) ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Es darf nicht sein, dass sich Schulen bzw. Schulformen aus dieser Aufgabe verabschieden. Genau das hat aber die neue Landesregierung offensichtlich geplant.
Wie der Ressourceneinsatz in der Inklusion gut gelingen kann, ist in der Tat eine wichtige Frage. Darüber muss auch geredet werden. Verfügungen, die offensichtlich jetzt schon durch Bezirksregierungen verschickt werden, die vor allem die integrierten Schulen anweisen, mehr Kinder mit Behinderungen aufzunehmen, ohne zu wissen unter welchen Bedingungen, zeigen die Unwucht der geplanten Maßnahmen. Die Mitteilungen sind schon verschickt, während die Ministerin im Schulausschuss noch ankündigt, dass im Januar die Verbände zu Austausch und Diskussion über Konzepte eingeladen werden sollen. Das passt nicht zusammen.
CDU und FDP verweisen in ihrem Koalitionsvertrag auch auf den Bund, von dem finanzielle Unterstützung erwartet wird. Dass das Kooperationsverbot im Bildungsbereich in ein Kooperationsgebot verwandelt werden könnte, hätte gelingen können, wenn sich die FDP nicht aus der Verantwortung bei den Jamaika-Verhandlungen verabschiedet hätte.
Die FDP steigt im Bund aus. Da habe ich mir gedacht, muss frau etwas entgegensetzen. Und ich darf mich für das Vertrauen der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung bedanken, die mich im November zur Sprecherin gewählt hat. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Hans-Jürgen Kuhn aus Brandenburg und die Aktivitäten auf der Bundesebene, um Grüne Programmatik im Bildungsbereich weiterzuentwickeln.
Aber auch in NRW gibt es reichlich zu tun und zu bereden. Wir müssen zum Beispiel dringend reden über die Situation von Kindern in den zentralen Unterbringungen. Um mich mit Menschen zu treffen, die eine Eingabe an den Petitionsausschuss gemacht haben, war ich kürzlich  in einer zentralen Einrichtung in OWL zu Besuch. Dabei wartete ein kleines Mädchen im Grundschulalter auf mich. Sie hatte spontan am Vormittag Kinder angesprochen, die auch dort leben müssen und eine Unterschriftensammlung gemacht. 31 Kinder haben unterschrieben: „Wir wollen zur Schule gehen.“ Das Mädchen ist mit seiner alleinerziehenden Mutter schon in der dritten zentralen Einrichtung untergebracht. Verfahren beim BAMF dauern immer noch enorm lange. Die Ansage von Schwarz-Gelb, Familien je nach angenommener Bleibeperspektive noch stärker in zentralen Einrichtungen zu konzentrieren, führen zu noch belastenderen Situationen für die Kinder und Jugendlichen.
In der Debatte um Flüchtlinge und Zuwanderung werden zu Recht zwei Aspekte betont: Erstens die Notwendigkeit eines Einwanderungsgesetzes, das andere Chancen und Wege bietet als das Asylrecht, zweitens Investitionen in den Herkunftsländern.
Gerade in Bezug auf den zweiten Punkt wäre es richtig und gut, in die Menschen zu investieren, die eventuell nicht in unserem Land bleiben können, aber sich eine Zukunft in ihrem Ursprungsland wieder aufbauen müssen. Und das gilt ganz besonders für die Kinder und Jugendlichen. Investieren wir in ihre Bildung und erfüllen damit einen Herzenswunsch.
Zu Weihnachten wird das Kind in der Krippe mit Rührung betrachtet. Kurz nach der Geburt befand sich die Familie übrigens bereits auf der Flucht. Es ging um politische Verfolgung durch Herodes.
Ob dem christlichen Glauben und Traditionen verbunden oder nicht, unseren humanitären Verpflichtungen müssen wir uns stellen und Zukunftsinvestitionen für mehr globale Gerechtigkeit beginnen vor unserer Haustür, in unserer Mitte.
Ich wünsche geruhsame und frohe Tage, Muße und Besinnlichkeit, Zeit für Freundschaften und Familie und nicht zuletzt ein gesundes und friedvolles neues Jahr.
Ihre/Eure

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Sigrid Beer MdL
Sprecherin für Bildung, Petitionen
und Religionspolitik
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
sigrid.beer@landtag.nrw.de
www.sigrid-beer.de

Abgeordnetenbüro Düsseldorf:
kathrin-rosa.rose@landtag.nrw.de
Tel. 0211-884 2664
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Abgeordnetenbüro Paderborn:
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Fon: 05251-6938410
Fax: 05251-6938462

Inhalt:
·       Haushalt 2018
·       Inklusion
·       „Schule, Schule – Die Zeit nach Berg Fidel“
·       Eine Leitentscheidung ist eine Leitentscheidung – Weiterentwicklung des Gymnasiums (G8/G9)
·       Philosophieren mit Kindern
·       Schulsozialarbeit
·       Cybergewalt
·       Einbindung von Elternvertreter*innen in den kommunalen Schulausschuss
·       Weiterbildung
·       Schulpolitischer Austausch
·       Werbung für die Bundeswehr in der Schule?
·       Abschiebung aus Schulen?
·       Zurückstellungen vom Schulbesuch
·       Policy Paper zu Privatschulen – Böll-Stiftung
·       Aufruf zur Aktion Rote Hand 2018
·       Interreligiöser Kalender 2018
·       Termine

Haushalt 2018
Der Haushalt für das nächste Jahr ist von unvorhergesehenen Steuermehreinnahmen von 1,8 Milliarden Euro geprägt. Das ermöglicht der schwarz-gelben Landesregierung, auch im Bildungshaushalt Aufwüchse vorzunehmen, im Schulhaushalt sind das 229 Millionen Euro mehr. Das begrüßen wir natürlich. Dieser Aufwuchs ist aber relativ betrachtet geringer als bei Rot-Grün. Hier wurde der Schulhaushalt in sieben Jahren um vier Milliarden Euro gesteigert. Wenn CDU und FDP den Aufwuchs in gleicher Weise fortsetzen wollen, dann müssten sie durchschnittlich pro Jahr mehr als 570 Millionen Euro stemmen.
Auf allgemeine Enttäuschung traf deshalb auch die Zurückhaltung bei der Besserstellung der Grundschullehrkräfte. Hier sollen nun nur die Konrektor*innen besser besoldet werden. Diese Maßnahme ist für sich genommen auch folgerichtig nach dem ersten Schritt für die Schulleitungen schon in der letzten Legislatur. Vor der Wahl hatten sich insbesondere wir GRÜNEN, aber auch die CDU positioniert: Alle Grundschullehrkräfte sollen nach A13 besoldet werden. Gegründet ist die Position auch auf Gutachten im Auftrag der GEW, dass die Angleichung der Ausbildungszeit eine unterschiedliche Bezahlung nicht mehr rechtfertige. Die ersten Absolvent*innen kommen in die Schulen. Unser entsprechender Antrag wurde aber leider erwartungsgemäß von CDU und FDP abgelehnt.
Beim Offenen Ganztag wird die von Rot-Grün eingeführte dreiprozentige Dynamisierung fortgeführt und sogar um eine zusätzliche dreiprozentige Erhöhung ergänzt. Das ist zwar positiv, wird aber der Herausforderung im Ganztag nur teilweise gerecht. Die Erfahrung zeigt, dass einige Kommunen sich aufgrund ihrer Haushaltsage gezwungen sehen, bei einer landesseitigen Erhöhung ihrerseits ihren Anteil zur Finanzierung um diesen Betrag zu senken. Damit kommt eine beabsichtigte Verbesserung der Finanzausstattung weder bei den Trägern noch bei den Schulen an. Außerdem wird so die Ungleichheit der Ausstattung in den Kommunen verstärkt. Um eine wirkliche Verbesserung der Ausstattung zu erreichen, die auch im ganzen Land wirksam wird, ist es notwendig, Qualitätsstandards über den Personalschlüssel landeseitig zu entwickeln. In der Perspektive soll für jede OGS-Gruppe im Grundsatz eine Stelle einer/eines  Erzieher*in gefördert werden. So haben wir es vor der Wahl in einem Zukunftskonzept Ganztag dargelegt.
Die Fraktion hat deshalb beschlossen, in den Haushaltsberatungen einen besonderen Akzent für die OGS zu setzen. Statt der zusätzlichen drei Prozent halten wir es für sinnvoller, in einem ersten Schritt pro OGS-Gruppe eine halbe Erzieherstelle zur Verfügung zu stellen. Noch stehen nicht ausreichend Erzieher*innen für die volle Besetzung zur Verfügung. Wir müssen dafür neue Fachkräfte gewinnen und Fortbildungen ermöglichen. Berufseinsteiger*innen sollen gleichzeitig qualifiziert werden ebenso wie Berufsrückkehrer*innen. Die Arbeitsverhältnisse in der OGS können so verbessert werden und das Land kann die Qualitätsentwicklung in der OGS stärken.
Dazu hier meine Pressemitteilung
Ministerin Gebauer hat am 19.12. vor der Presse angekündigt, den Besuch der OGS zu flexibilisieren. Laut Koalitionsvertrag möchte Schwarz-Gelb „Platzsharing“ einführen, also zwei oder mehr Kinder auf einem OGS-Platz. Das würde ein Sparen auf Kosten der Qualität bedeuten, denn auch beim Offenen Ganztag sind Verlässlichkeit und Bindung an eine Gruppe pädagogisch wichtig. Die OGS ist ein Bildungsort und keine Betreuungsveranstaltung. Das scheint aus dem Fokus zu kommen. Es ist selbstverständlich richtig, dass Kinder eine Therapie auch tagsüber wahrnehmen können müssen, zum 90. Geburtstag der Oma mitkommen oder die Zahnspange regulieren lassen können. Sport, Kultur müssen noch mehr in die Schule geholt und mit ihr koordiniert werden. Dann sind sinnvolle Flexibilisierungen möglich. Das Verhältnis zur Schule darf aber nicht weiter in einen „Dienstleistungsservice“ abgleiten. Es geht um Bildungspartnerschaft, um verlässliche pädagogische Bildungsarbeit.
Bei der Weiterbildung wird mit dem Haushalt der Konsolidierungsbeitrag, der seit 2004 von der Weiterbildung zu erbringen war, um weitere fünf Prozent auf Null gefahren. Damit hat Schwarz-Gelb erfreulicherweise fortgesetzt, was Rot-Grün bei den letzten Haushalten schon eingeführt hatte. Traditionell ziehen die Fraktionen in der Weiterbildung an einem Strang und pflegen enge Gesprächszusammenhänge. Ich freue mich, dass der neue Parlamentarische Staatssekretär Klaus Kaiser dies auch wertschätzt und so fortsetzen will (siehe auch unten).
Inklusion
Der Erhalt der Förderschule „zur Wahrung des Elternwahlrechts“ war zentraler Bestandteil der Wahlversprechen von CDU und FDP. Deshalb wurde die Mindestgrößenverordnung ausgesetzt. Der Erfolg ist eher bescheiden. Schließlich haben die Schulträger ihre Schulentwicklungspläne verantwortlich mit Blick auf eine zukunftsfähige Schulentwicklung aufgestellt. Die schulische Qualität und ein umfassendes Bildungsangebot sind in Kleinstsystemen schwierig zu erhalten. Zudem ist auch ein anderes Problem offensichtlich: Dringend benötigte Sonderpädagog*innen an den Regelschulen werden an zu kleinen Förderschulstandorten gebunden.
„Schule, Schule – Die Zeit nach Berg Fidel“
… so heißt der zweite Film von Hella Wenders, der an den ihren Film „Berg Fidel – Eine Schule für alle“ anknüpft.
Darin hatte die Filmemacherin Hella Wenders die vier Kinder David, Jakob, Anita und Lucas begleitet, die an der inklusiven Schule Berg Fidel in Münster zur Schule gingen. In „Schule, Schule – Die Zeit nach Berg Fidel“ dokumentiert Wenders den Werdegang von David, Jakob und Anita sowie ihrer ehemaligen Mitschülerin Samira, nachdem sie ihre alte Schule verlassen haben und auf unterschiedliche weiterführende Schulen gewechselt sind. Dabei zeigt sie die verschiedenen Träume, Hoffnungen, Sorgen, Ängste und Nöte der vier Kinder und Jugendlichen, aber auch deren schulische und private Erfolge.
Wir planen den Film auch im Rahmen einer Veranstaltung im Landtag zu zeigen.
Grundsätzlich ist auch eine Vorführung bei Grünen Veranstaltungen (auch wenn öffentlich zugänglich, sofern ohne Eintritt) möglich. Hierzu ist aber eine Lizenzvereinbarung mit einer geringen Gebühr notwendig. Falls Grüne Kreisverbände hieran Interesse haben, bitte an Norbert Czerwinski (0211-884-2885, norbert.czerwinski@landtag.nrw.de) wenden.
Eine Leitentscheidung ist eine Leitentscheidung – Weiterentwicklung des Gymnasiums (G8/G9)
Am 14.11. präsentierte Ministerin Gebauer ihr Konzept zur Weiterentwicklung des Gymnasiums (G8/ G9). Demnach sollen zum Schuljahr 2019/2020 alle Gymnasien zu G9 allerdings für die Klassen 5 und 6 zurückkehren, die sich nicht aktiv für eine Beibehaltung von G8 aussprechen (Leitentscheidung).
Dies schafft keine Ruhe in der Diskussion um das „Turboabi“. Im Gegenteil: Schüler*innen und Eltern werden verunsichert. Denn die heutigen Viertklässler*innen wissen bei der Anmeldung zum Gymnasium nicht, ob dieses ab 2019 G8 oder G9 anbieten wird. Die Anmeldung wird zum Glücksspiel.
Und Streit in den Schulen ist vorhersehbar: Denn die sogenannte Leitentscheidung trifft mit diesem Gesetz eben nicht das Land, Schwarz-Gelb verlagert sie in die Schulen. Diese können mit einer Zweidrittel-plus-eine-Stimme-Mehrheit entscheiden, ob sie bei G8 bleiben. Den Schulen droht damit Streit um Mehrheiten in der Schulkonferenz. Später können die Schulträger noch beschließen, dass G8-Gymnasien doch auf den neunjährigen Weg zum Abitur umsteigen und umgekehrt. Die Debatte über die Gymnasiallandschaft und ihre Zersplitterung kann also über Jahre andauern. Die Konkurrenzsituation gegenüber freien Schulträgern wird mit unterschiedlichen Regelungen weiter verschärft.
Eine Leitentscheidung muss wirklich Leitentscheidung sein. Alle Gymnasien sind G9-Gymnasien. Wir plädieren für individuelle Lernzeiten innerhalb des G9-Rahmens, innovative Unterrichtsentwicklung soll erhalten bleiben. Etliche Gymnasien haben sich zum Beispiel auf den „Dalton-Weg“ begeben.
Kritik an dem Referentenentwurf hat die Landeselternkonferenz zusammen mit dem VBE und der GEW geäußert
Referentenentwurf, Zeitplan und weitere Infos
Antwort auf meine Kleine Anfrage „Wann erhalten Eltern, Schulen und Kommunen Klarheit bei der Frage G8 oder G9?“
Das Volksbegehren „G9-Jetzt“, das einen sofortigen Wechsel wollte, hat im Dezember das Scheitern eingestanden. Statt der erforderlichen 1 Million Unterschriften konnten nur gut 600.000 gesammelt werden. Das Abrücken aller Parteien von G8 im letzten Jahr hat das Begehren Aufmerksamkeit gekostet und viele, die grundsätzlich einen Wechsel zu G9 befürworten, möchten eben nicht einen Hauruckwechsel mit den gleichen Fehlern wie 2006. Die Initiatoren kündigten an, nun ein Volksbegehren gegen verpflichtenden Nachmittagsunterricht starten zu wollen. Die Fixierung auf das Halbtagsgymnasium ist nicht nur aus unserer Sicht keine Antwort auf bildungspolitische Herausforderungen.
Talentschulen: Im Schatten des Leuchtturms
Für die FDP war das der große Wahlkampfschlager: „30 naturwissenschaftlich-technische Talent-Gymnasien mit moderner digitaler Infrastruktur in sozial schwierigen Stadtteilen“. Damit wollte sie die soziale Bildungsbenachteiligung beseitigen. Doch dieser Vorschlag verrät mehr über die ideologische Orientierung der FDP, als er geeignet ist, soziale Benachteiligung zu bekämpfen. Der FDP ist es gelungen, ihre Idee im Koalitionsvertrag unterzubringen, wenn auch etwas entschärft. Nun ist nur von 30 Talentschulen die Rede. Aber Bildungsforscher*innen weisen darauf hin, dass die Idee der Leuchtturmschulen nachweislich ungeeignet ist, Bildungsbenachteiligung auszugleichen. Das haben empirische Studien vor allem in den USA nachgewiesen. Für die Kinder „im Schatten dieser Leuchttürme“ ändert sich nichts. Das Ministerium ist zurzeit dabei, ein Konzept zu erarbeiten. Soviel ist schon bekannt: Schulen sollen sich bewerben, um in den Genuss einer besonderen Förderung zu kommen. Die Schulen, die nicht zum Zuge kommen, gehen im wahrsten Sinne des Wortes leer aus. Eine sachliche Begründung, warum es genau 30 Schulen sein sollen, gibt es nicht. Es gibt in NRW mit Sicherheit mehr als 30 „sozial schwierige Stadtteile“. Besser wäre es, alle Schulen, die unter besonderen, benachteiligten Bedingungen arbeiten, personell besser auszustatten. Dafür gibt es den Sozialindex bei der Zuteilung der Lehrerstellen. Der bisherige Sozialindex ist aber unzureichend und nicht zielgenau. Die GEW hatte im letzten Jahr untersuchen lassen, wie der Sozialindex weiterentwickelt werden müsste und 2000 zusätzliche Stellen gefordert. Dem haben wir uns angeschlossen. Das würde den Kindern und Jugendlichen zugutekommen und auch den Lehrkräften, die unter erschwerten Bedingungen eine wichtige Arbeit machen. Zusätzlich müssen gerade an diesen Schulen auch Stellen für Schulsozialarbeit und -psychologie bereit stehen. Das würde mehr helfen als die Talentsuche à la FDP.
Philosophieren mit Kindern
Nach den Sommerferien haben wir einen Antrag zum Thema Philosophieren mit Kindern eingebracht. Damit haben wir den Faden aus der letzten Legislatur wieder aufgenommen.
Am 6. Dezember hat zu unserem Antrag eine Anhörung stattgefunden, in der die Expert*innen unisono die Einführung eines Philosophieunterrichts in der Grundschule analog zur Praktischen Philosophie in der Sek-I begrüßten. Auch die kirchlichen Vertreter sehen darin ein notwendiges Angebot für Schüler*innen, die keinen bekenntnisorientierten Religionsunterricht besuchen.
Hier die Stellungnahmen
Schulsozialarbeit
In ihrem Bericht „Konzeptionelle Regelungen zur Schulsozialarbeit“ informiert Ministerin Gebauer über den aktuellen Sachstand zum Thema.
Der Ansatz der Ministerin greift aber zu kurz. Multiprofessionelles Personal – und hierzu gehören auch Schulsozialarbeiter*innen – wird immer wichtiger, gerade im Hinblick auf die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems. Die Finanzierung der Fachkräfte ist nicht nur unzureichend, sondern auch kompliziert in verschiedenen Haushaltstiteln und Fördermodalitäten aufgeteilt. Im kommenden Jahr sind im Landtag zwei Anhörungen zu dem Thema angesetzt. Der Sozialausschuss berät am 31. Januar und der Schulausschuss am 14. März Die Liste der geladenen Expert*innen und deren Stellungnahmen sind hier zu finden: (wird fortlaufend aktualisiert):
Für den 31. Januar
Für den 14. März
Cybergewalt
Beleidigt, bloßgestellt, bedroht – jede*r siebte Schüler*in wurde bereits in Sozialen Netzwerken oder per WhatsApp gemobbt. Der 13-jährige Lukas Pohland wurde selbst online gemobbt und hilft nun anderen Jugendlichen. Gemeinsam mit der Cyberpsychologin Dr. Catarina Katzer hat er Maßnahmen gegen Cybermobbing an Schulen entwickelt und sich an die Landespolitik gewandt. Ich habe beide sofort in den Landtag eingeladen, nachdem Lukas die schulpolitischen Sprecher*innen angeschrieben hatte. Hier ein Interview mit den beiden beim Treffen am 16.10.
Wir haben nun einen Antrag zu dem Thema in den Landtag eingebracht und die anderen Fraktionen ausdrücklich eingeladen, daraus einen gemeinsamen Beschluss zu entwickeln. Die Reaktionen sind positiv. Zu dem Antrag wird der Schulausschuss vermutlich am 18. April eine Anhörung durchführen. Hier der Link zum Antrag.
Einbindung von Elternvertreter*innen in den kommunalen Schulausschuss
Nicht nur im inneren Schulgeschehen sind Elternmitwirkungsrechte gesetzlich verankert und in der Landesverfassung verbrieft. Eltern sind auch im politischen Raum gefragt.
Legen Gemeinde oder Kreis Wert auf eine umfassendere und lebendige Mitsprache der Betroffenen, können sie Elternvertreter*innen – und auch Schülervertreter*innen – einbinden. Das Schulgesetz deutet mit der ausdrücklichen Anerkennung von Stadt- und Kreisschulpflegschaften an, wer als geeignete Instanz den Elternwillen bündeln kann. Letztlich zu entscheiden haben jedoch die kommunalen Ausschüsse selbst.
Siehe dazu auch ausführlich: Dr. Ludger Schrapper (Ministerium für Schule und Bildung) in der Zeitschrift Schulverwaltung „Einbindung von Elternvertretern in den kommunalen Schulausschuss“.
Damit stellt das Ministerium endlich die Rechtslage eindeutig klar im Sinne der Einbindung. Bisher hatten missverständliche Stellungnahmen der Schulverwaltung dazu geführt, dass einzelne Kommunen meinten, entsprechende Beschlüsse von Ausschüssen beanstanden zu müssen und die Einbindung untersagt. Diese Fragen wurden auch in der ersten Elternkonferenz noch vor der Wahl diskutiert. Ich unterstütze gerne die Bemühungen der Eltern, neue Formate für die endgültige Etablierung der Elternkonferenz im Landtag zu entwickeln.
Weiterbildung
Die Weiterbildung ist erstmals nicht im Schulministerium verankert. Klaus Kaiser (CDU) ist nun Staatssekretär im Wissenschaftsministerium, deshalb ist die Weiterbildung nun in diesem Ministerium und in dem entsprechenden Ausschuss angesiedelt. Durch die Selbstzerfledderung der AfD hat diese nun nur noch Anspruch auf einen Sitz im Wissenschaftsausschuss. Wir GRÜNE können nun zwei Mitglieder entsenden. So nehme ich nun auch einen ordentlichen Sitz im Ausschuss im Sinne der Weiterbildung und der Lehrerausbildung wahr.
Bislang hat der Schulausschuss gemeinsam mit dem Gesprächskreis der gemeinwohlorientierten Weiterbildung eine jährliche Weiterbildungskonferenz im Landtag veranstaltet. Durch den Wechsel in der Zuständigkeit wird dieser nun vom Wissenschaftsausschuss ausgerichtet, wiederum in Kooperation mit dem Gesprächskreis. Die Konferenz, die wegen der Wahl 2017 ausfallen musste, wird am 27. Juni 2018 von 10 bis 15 Uhr stattfinden.
Die Weiterbildung ist in den letzten Jahrzehnten von einem breiten politischen Konsens der Fraktionen getragen. Die AfD stellt sich außerhalb dieses Konsenses. In den Haushaltsberatungen trug sie vor, dass im Weiterbildungshaushalt „Flüchtlingskosten“ versteckt seien, zum Beispiel bei Alphabetisierung und nachholenden Schulabschlüssen, und damit der allgemeinen Weiterbildung Gelder entzögen würden. Das hat zu Recht Empörung ausgelöst.
In den vergangenen Jahren haben wir seitens der Fraktion eine AG Weiterbildung von Grünen Weiterbildner*innen aus VHS und freien Trägern etabliert, auf die wir in Zukunft weiter aufbauen können.
Der Gesprächskreis der Landesorganisationen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung hatte zur Landtagswahl ein Positionspapier erarbeitet, das die Anforderungen beschreibt und auch für die Zukunft eine gute Grundlage bildet.
Wir unterstützen die Bestrebungen zur Entwicklung einer Landesstrategie Weiterbildung. Hierzu hat der Gesprächskreis im September eine Teilstrategie Digitalisierung erarbeitet
Die „Landesarbeitsgemeinschaft für eine Andere Weiterbildung NRW“ (LAAW) feierte am 7. Dezember ihr Jubiläum. Seit 35 Jahren ist die LAAW ein wichtiger Akteur und zeigt die Vielfalt der Weiterbildungslandschaft in NRW. Das Gesicht auf der Landesebene ist Friedhelm Jostmeier. Wir gratulieren herzlich und sagen Danke für die engagierte Arbeit.
Schulpolitischer Austausch
Die Landtagswahl wurde auch durch bildungspolitische Themen bestimmt. Ich habe deshalb mit Einbindung der Landesarbeitsgemeinschaft und des Landesvorstandes einen Reflexionsprozess auf den Weg gebracht. Einerseits konnte ich zahlreiche (über 40) Einzelinterviews mit Menschen führen, die im Wahlkampf Kritik geäußert haben, unter anderem mit Lehrkräften und Eltern quer durchs Land. Dazu kamen gut 20 Verbändegespräche. Andererseits haben wir eine Veranstaltungsreihe der Fraktion begonnen. Im ersten „Schulpolitischen Austausch“ haben drei „critical friends“ in einem Input ihre Sicht auf die vergangene Schulpolitik und ihre Ansprüche an die zukünftige Grüne Schulpolitik formuliert. Anschließend ging es in drei Dialogforen um die Themen: „Wie weiter mit der Inklusion?“, „Integrierte Schul- und Lernformen“ sowie „Zukunft der Gymnasien“. Auf breite Zustimmung stieß die Einschätzung, dass vor allem die Bereiche Kommunikation und Steuerung genauer betrachtet werden müssen. So gelang es nicht, in genügendem Maße Köpfe und Herzen für die Inklusion zu gewinnen. Die Bereitstellung der Ressourcen hätte noch mehr Anstrengung und Kampf mit dem Finanzminister verlangt und in der Steuerung hätte die Umsetzung deutlicher begleitet werden müssen. Einigkeit bestand in allen drei Dialogforen darin, dass die Herausforderung für das gesamte Schulsystem und alle Schulformen die Ausrichtung auf eine Pädagogik der Vielfalt ist.
Weitere Veranstaltungen sind in Vorbereitung: Am 20. März stehen die Grundschulen und der Offene Ganztag im Vordergrund, am 27. Juni geht es um die Weiterentwicklung der Berufskollegs und am 25. September um die Zukunft der Weiterbildung.
Werbung für die Bundeswehr in der Schule?
Auf der Homepage der Realschule am Bohlgarten in Schwerte (abgerufen am 18.10.2017) ist unter der Überschrift „Bundewehr informiert über Karrieremöglichkeiten“ [sic] im Weiteren zu lesen: „Am 12. September 2017 informierte Herr Hotop von der Bundeswehr unsere 9. und 10. Klassen über die vielfältigen Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr.“
Dies habe ich in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung zum Anlass genommen, zu fragen:

  • Wie beurteilt die Landesregierung die Werbung der Bundeswehr bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern in Schulen?
  • Wie werden die Schulen über die Bedingungen hinsichtlich der Präsenz der Bundeswehr in Schulen hingewiesen?
  • Wie sehr achtet die Schulaufsicht auf die Einhaltung der Kooperationsvereinbarung und des Beutelsbacher Konsenses?

Das Ministerium erkennt laut seiner Antwort überhaupt kein Problem. Die geforderte Zurückhaltung der Bundeswehr gelte nur für die Jugendoffiziere. Sonst sei die Werbung sogar willkommen
Nachdem sich die Wissenschaftsministerin bereits für eine Abschaffung der Zivilklausel ausgesprochen hat, müssen wir leider auch im Schulministerium eine neue Linie feststellen, die wir entschieden ablehnen. Der Landesregierung scheint bei diesem Thema Militär und Schule jegliche Sensibilität zu fehlen. Aus guten und nachvollziehbaren Gründen sind die Bedingungen für eine Präsenz der Bundeswehr bei politischen Diskussionen eng gefasst. In der Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Schulministerium ist klar geregelt, dass die Bundeswehr in Schulen nicht für sich werben darf und dass Diskutant*innen aus der Friedensbewegung dazu geladen werden müssen. Dass die Bundeswehr jetzt ausgerechnet im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung in die Schulen geholt wird, führt diese Vereinbarung schlicht ad absurdum. Die Bundeswehr ist kein x-beliebiger Ausbildungsbetrieb. Werbung für die Armee hat in der Schule nichts zu suchen, egal unter welchem Titel.
Hier die Antwort
Abschiebung aus Schulen?
Am 28.09.2017 forderte der Rat der Stadt Marl in einem Ratsbeschluss die Verwaltung auf, „mit der örtlichen Polizei und anderen zuständigen Behörden in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, dass an Marler Schulen keine Polizeimaßnahmen zum Zwecke der Abschiebung von ausländischen Schülerinnen und Schülern stattfinden.“ Gleichzeitig wendet sich der Rat der Stadt Marl mit einem Appell an die Landesregierung, „Sorge dafür zu tragen, dass keine Polizeimaßnahmen zum Zwecke der Abschiebung von Schülerinnen und Schülern an Schulen in NRW stattfinden“.
In der Schule und in der weiteren Öffentlichkeit hat die Abschiebung der 15-jährigen Schülerin Bivsi R. aus dem Unterricht anhaltende Proteste ausgelöst. Auch wenn die Schüler*innen und Eltern durch ihr Engagement entscheidend dazu beitragen konnten, dass Bivsi mit ihren Eltern zur Ermöglichung des Abiturs zurückkehren konnte, hat der Fall Befürchtungen genährt. Zudem sind auch aus anderen Bundesländern solche Fälle bekannt geworden. Die GEW Bayern hat bereits einen Leitfaden mit Informationen und Hinweisen für Beschäftigte im Bildungsbereich, die mit Abschiebungen aus Schulen und Betrieben konfrontiert sind, herausgegeben.
Vor diesem Hintergrund haben meine Fraktionskollegin Berivan Aymaz und ich in einer Kleinen Anfrage Nachfragen zu Abschiebungen aus Schulen gestellt, hier die Antwort
Daraus wird deutlich: Die Landesregierung sieht sich nicht in der Lage, Abschiebungen aus Schulen aus logistischen Gründen ganz auszuschließen.
Zurückstellungen vom Schulbesuch
Eine Überarbeitung der Erlasslage zur Einschulungsrückstellung halte ich für geboten. Vor allem muss die Entscheidungskompetenz der Grundschulleitungen bei der Aufnahme gestärkt werden. In zahlreichen Petitionen konnten Lösungen mit Blick auf das einzelne Kind erreicht werden. Nicht nur das schulärztliche Gutachten, sondern auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichen Bezug für eine Zurückstellung enthalten, sollten berücksichtigt werden können. Dazu gehört auch die emotionale, soziale Entwicklung des Kindes, nicht nur die Physis. Schließlich sollten auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden. Ein neuer Erlass geht nun auf die Problematik ein. Bei einer Zurückstellung muss allerdings ein KiTa-Platz und gezielte Förderung gesichert sein. Die GEW-Forderung nach einer deutlichen Ausweitung der Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase und die Aufhebung des Verbots der Klassenwiederholung am Ende der Klasse 1 durch Änderung der AO-GS möchte ich nicht gegen, sondern im Verbund mit der Erlasslage diskutieren.
Siehe GEW NRW – Schulpost Grundschule: Einschulung – Zurückstellung
Policy Paper zu Privatschulen – Böll-Stiftung
Das Policy Papier zum Thema „Privatschulen“ (Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) macht konkrete Vorschläge für eine faire Privatschulregulierung. Der Vergleich der Privatschulregulierungen in Deutschland, England, Österreich und Schweden zeigt, dass die Freiräume privater Schulen nicht von der Verantwortung zur Erfüllung sozialer und pädagogischer Standards entbinden. Eine staatliche Finanzierung von Privatschulen geht in den genannten anderen europäischen Staaten mit klaren und nachprüfbaren Kriterien einher. In Deutschland verlangt das Grundgesetz von den Privatschulen unter anderem, dass diese für alle Kinder allgemein zugänglich sind und nicht zu einer Sortierung der Schüler*innen nach den Besitz- oder Einkommensverhältnissen der Eltern beitragen. Wir werden uns der Debatte in NRW und auf der Bundesebene annehmen.
Aufruf zum Aktion Rote Hand 2018
Jedes Jahr würdigt die „Aktion Rote Hand“ das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention am 12.2.2002, weil darin der Einsatz von Kindern in Kriegen verboten wurde. An diesem Tag werden besonders viele Aktionen in ganz Deutschland, aber auch in vielen weiteren Ländern der Welt durchgeführt. Die 2003 entwickelte Lobbykampagne „Aktion Rote Hand“ lebt von der starken Beteiligung der Jugendlichen in Schulen und Jugendeinrichtungen. Ein wichtiger Grundgedanke ist, die Auseinandersetzung von Jugendlichen mit dem Thema Gewalt zu fördern, denn Kindersoldat*innen werden mit viel Brutalität dazu gebracht oder dazu verführt, zu kämpfen. Sie sind also gleichzeitig Opfer und Täter*innen. Diese emotionale Spanne beschäftigt die Jugendlichen, sich mit der Gewalt, die sie selbst erleben oder ausüben, auseinanderzusetzen. Das ist gerade in Bezug auf die Faszination des IS für die Jugendlichen in Deutschland wichtig.
Infos unter https://www.aktion-rote-hand.de/
Interreligiöser Kalender 2018
Über die wichtigsten Feiertage von neun Religionsgemeinschaften informiert der Interreligiöse Kalender 2018. Der Terminplaner gibt nicht nur einen Überblick, wann welche Feste begangen werden, sondern erläutert auch die historischen Hintergründe. Er wird kostenlos als Wandkalender im A1-Format angeboten, aber auch in digitaler Version (iCal, PDF). Der Kalender wurde im Auftrag des Integrationsministeriums von der Christlich-Islamischen Gesellschaft gemeinsam mit Vertreter*innen der Religionsgemeinschaften erarbeitet. Bestellt werden kann der Interreligiöse Kalender 2018 kostenlos online hier oder telefonisch bei NRW direkt (0211/837-1001) unter der Angabe der Veröffentlichungsnummer 1003.
Termine:
BAG Bildung:
16.-17.03.18 in Berlin
22.-23.06.18 in Hofgeismar
02.-03.11.18 in Würzburg
LAG Bildung: eine Terminübersicht für das nächste Jahr gibt es im Januar
Schulpolitischer Dialog der Grünen Landtagsfraktion:
20.03.18 16.30-19.30 Uhr Grundschule und OGS
27.06.18 16.30-19.30 Uhr Weiterentwicklung der Berufskollegs
25.09.18 16.30-19.30 Uhr Zukunft der Weiterbildung.
Weiterbildungskonferenz des Landtags: 27.06.18 10-15 Uhr

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