Forschung ausschließlich für friedliche Ziele – mit dem Hochschulzukunftsgesetz von Rot-Grün wurde 2014 diese Selbstverpflichtung der nordrhein-westfälischen Hochschulen als Zivilklausel gesetzlich verankert.
Die Ausgestaltung dieses Friedensauftrags ist der Autonomie der Hochschulen überlassen worden. Somit ist die Zivilklausel ein gelungenes Beispiel für eine Zielformulierung, die gesellschaftliche Erwartungen festhält, aber zugleich die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft und Lehre wahrt.
Aussagen der neuen Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen offenbaren, dass es bei einer Reform des Hochschulgesetzes von Schwarz-Gelb zu einer Abschaffung der Zivilkausal kommen und damit Militärforschung an den Hochschulen wieder gutgeheißen werden soll.
Dabei ist die Zivilkausel Ausdruck eines wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Konsenses für die Gestaltung einer friedlichen und demokratischen Welt. Dies zeigte sich nicht zuletzt in der eindeutigen Reaktion der RWTH Aachen auf den Versuch, die Expertise des dortigen Werkzeugmaschinenlabors für den Bau einer Panzerfabrik in der Türkei zu nutzen.
Deswegen fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag dazu auf, die Planungen für die Streichung der Zivilklausel fallen zu lassen. Denn öffentliche Forschung muss dem Frieden dienen.
Pressemitteilung „Matthi Bolte-Richter: Die Zivilklausel muss bleiben“
Dazu der Bericht des WDR