Viele Wohnungsmärkte, insbesondere in Universitätsstädten und in den Städten der Rheinschiene, sind extrem angespannt. Immer mehr Menschen finden nur schwer bezahlbaren Wohnraum. Die ehemalige rot-grüne Landesregierung hat deswegen massiv in den Wohnungsbau investiert. Gleichzeitig wurden mehrere Instrumente geschaffen, die Mieter*innen schützen und bezahlbaren Wohnraum erhalten.
CDU und FDP haben angekündigt, unter anderem die Verordnung zur Begrenzung des Mietpreises abschaffen zu wollen. Dabei kann diese Mietpreisbremse helfen, den Anstieg der Mieten zu verlangsamen und Zugang zu bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen. Allerdings konnte die Mietpreisbremse bislang ihre Wirkung noch nicht entfalten, da etwa der Schutz der Mieter*innen noch nicht ausreichend geregelt ist.
Wir fordern deswegen die Landesregierung auf, die Mietpreisbremse nicht abzuschaffen, sondern weiterzuentwickeln. CDU und FDP sollen sich im Bund dafür einsetzen, dass Vermieter*innen künftig gegenüber neuen Mieter*innen die Vormiete offenlegen müssen. Außerdem müssen Mieter*innen künftig ab Vertragsabschluss einen Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete erhalten. Darüber hinaus fordern wir unter anderem eine weitere Anpassung des Mietrechts. Luxussanierungen dürfen nicht mehr dazu führen, dass Mieter*innen verdrängt werden.