Wer beim Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, kann bislang zu einer Geld- aber auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, da Schwarzfahren als Straftat geahndet wird. Der neue NRW-Justizminister Biesenbach (CDU) hat nun eine Grüne Forderung aufgegriffen und angeregt, Schwarzfahrer*innen nur noch mit einem Bußgeld zu belegen und Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Dass ein konservativer Justizminister diese Grüne Forderung aufgreift, mag zwar überraschen, ist aber definitiv zu begrüßen. Dies wäre ein guter Schritt, auch um die Polizei und Justiz zu entlasten und nicht zuletzt den Landeshaushalt. Auch Polizeigewerkschaften und viele Jugendrichter*innen sind der Ansicht, dass die bisherige Regelung unverhältnismäßig ist.
Wir befürworten deshalb ausdrücklich den Vorschlag des Ministers und fordern in einem Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Einstufung des Schwarzfahrens als Ordnungswidrigkeit einzusetzen.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Verena.Schaeffer@landtag.nrw.de
Der Antrag Entlastung der Polizei und Justiz durch Einstufung des Schwarzfahrens als Ordnungswidrigkeit
Lippische Zeitung: Justizminister Biesenbach will Schwarzfahren nicht länger als Straftat ahnden