Aktivitäten gegen Rechtsextremismus Oktober 2017

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Kleine Anfrage zu antimuslimischen Straftaten

Seit dem 1.1.2017 werden in der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) auch antimuslimische Straftaten unter dem Unterthema „islamfeindlich“ erfasst. Nachdem Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Teile der Politik über viele Jahre diese gesonderte Erfassung analog zu antisemitischen oder homophoben Straftaten gefordert haben, liegen nun erstmals Zahlen zu antimuslimischen Straftaten in Nordrhein-Westfalen vor.

Im ersten Halbjahr 2017 wurden bereits 93 Straftaten dem Unterthema „islamfeindlich“ zugeordnet. 88 dieser Straftaten hatten einen rechtsextremen Hintergrund, zwei sind der PMK Religiöse Ideologie, eine der PMK Ausländische Ideologie und weitere zwei der Kategorie PMK Sonstige zugeordnet worden. Die vier aufgeführten Gewalttaten sind alles Straftaten der PMK Rechts. Unter den Gewalttaten ist auch ein Brandanschlag auf eine Moschee in Bielefeld erfasst. Daneben wurden drei Körperverletzungen gezählt. Den größten Teil der Straftaten machen Volksverhetzungen (48) aus. Beleidigungen (17) und Sachbeschädigungen (14) fanden ebenfalls häufig statt. In Duisburg (12), Köln (11), Herne (8), Remscheid (8) und Essen (7) wurden die meisten Straftaten verzeichnet. Bisher sind nur zwei Tatverdächtige zu diesen Straftaten festgenommen worden, beide waren weiblich.

Zu Ermittlungsverfahren wegen islamfeindlicher Straftaten konnte die Landesregierung keine Angaben machen. Hierzu müsse das EDV-System der Staatsanwaltschaften angepasst werden, was eine bundesweite Abstimmung erfordere. Hierzu werden wir im nächsten Rechtsausschuss am 8. November noch einmal nachhaken.

Ein Vergleich der Zahlen ist noch nicht möglich, da die Statistik erst mit Beginn des Jahres geführt wird. Doch seit einigen Jahren liegen Zahlen zu Angriffen auf Moscheen vor. Für das Jahr 2016 wurden in NRW 21 Straftaten gegen Moscheen gezählt. Angesichts der großen Diskrepanz zu den 93 Straftaten allein für das erste Halbjahr 2017, die eben auch Angriffe gegen Personen und Volksverhetzungen abbilden, wird deutlich, wie notwendig die Einführung des Unterthemas war. Dabei müssen wir davon ausgehen, dass auch es hier noch eine Dunkelziffer gibt, da nicht jede Straftat zur Anzeige gebracht wird.

Im Anhang füge ich die Antwort auf meine Kleine Anfrage bei, sie ist gleichlautend auch hier zu finden: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-697.pdf

Pressemitteilung zum Verfassungsschutzbericht 2016

Der Innenminister hat heute den Verfassungsschutzbericht 2016 vorgestellt. Meine Kollegin Berivan Aymaz und ich haben dazu und den Ankündigungen von Herrn Reul heute folgende Pressemitteilung veröffentlicht: http://gruene-fraktion-nrw.de.178-20-102-49.modulbuero.kundencloudserver.de/detail/nachricht/schaefferaymaz-landesregierung-muss-eine-zentrale-anlaufstelle-fuer-alle-bespitzelten-buerger-scha.html

Für Nachfragen stehen unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Strategien gegen Rechtsextremismus, Hasret Karacuban (Hasret.Karacuban@landtag.nrw.de, 0211 884 4321), und ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus dem Landtag

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