Pluspunkt Bildung September 2017

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Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Motto: „Eine Schule für alle – Inklusion schaffen wir!“ fand Anfang des Monats ein spannender Kongress zur schulischen Inklusion an der Universität Köln statt. Zum dritten Mal nach 2007 und 2010 hat die Elterninitiative mittendrin e.V. eine beeindruckende Fülle von Workshops und Diskussionen zusammengestellt und das Thema aus unterschiedlichsten Perspektiven und vor allem viele Ansätze aus der Praxis beleuchtet – nicht nur aus NRW. Der Kongress war auch Anlass für das Deutsche Institut für Menschenrechte, sich öffentlich zu Wort zu melden. In der Pressemitteilung „Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und muss umgesetzt werden“ stellt es klar, dass die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems völkerrechtlich geboten ist. Der dauerhafte Bestand eines separierten Förderschulsystems ist unvereinbar mit der UN-Konvention. Das hat auch der UN-Ausschuss in seinem Bericht zur Umsetzung der Konvention in Deutschland festgehalten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die offizielle Monitoringstelle für Deutschland und seit diesem Frühjahr auch speziell für NRW. Es hat eine Würdigung und Einschätzung der „Allgemeinen Empfehlung Nr.4“ des UN-Ausschusses veröffentlicht.

Vage Ankündigungen zur Inklusion

Ausdrücklich erfreulich ist, dass Ministerin Gebauer sich zur Inklusion als Menschenrecht bekennt und „nicht abwickeln, sondern weiterentwickeln“ will. Das klang aus der FDP schon mal ganz anders. Was sie unter Weiterentwicklung versteht, darüber wird allerdings intensiv zu diskutieren sein. „Was soll eine „differenzierte Inklusion“ sein? Inklusion als Hauptaufgabe lediglich der Schulen? Es sind nach dieser Ankündigung viele Fragen offen. So wurde der Beitrag der Ministerin auf dem Kongress auch sehr kontrovers aufgenommen, zumal sie sich nicht der Diskussion stellte, sondern nur einen kurzen Auftritt absolvierte. Im Nachtragshaushalt 2017 sind keine Mittel für den Schulbereich vorgesehen. Der Haushaltsentwurf 2018 kommt erst im November. Und ob es bis dahin mehr Aufklärung über die Pläne gibt, ist noch nicht abzusehen.

Gerechte Besoldung für Grundschullehrkräfte

Im Landtagsplenum der vergangenen Woche gab es schulpolitisch zwei wichtige Themen. Zum einen stand die Frage der gerechten Besoldung besonders in der Grundschule auf der Tagesordnung. Wir hatten uns als GRÜNE dazu schon klar in der letzten Legislatur positioniert und der SPD als ersten Schritt noch die Anhebung der Besoldung der Schulleiter*innen an Grund- und Hauptschulen abverhandelt.
Wir GRÜNE haben uns auch im Wahlprogramm eindeutig festgelegt: Nicht nur die Besoldung der stellvertretenden Schulleitungen und der neuen, sondern aller Lehrkräfte muss angehoben werden. Das hatten auch SPD und – abgeschwächt – die CDU getan. Doch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag hatte sich wohl wie so oft die FDP durchgesetzt. Deshalb haben wir in einem Antrag gefordert, dass die Landesregierung im Haushaltplanentwurf 2018 eine Besoldungserhöhung berücksichtigt.
Mit der Schaffung eines eigenständigen Grundschullehramtes und der Verlängerung der Studiendauer ist das bisherige Argument für die schlechtere Bezahlung entfallen. Die Studiendauer ist nun für alle Lehrämter gleich und im nächsten Jahr kommen die ersten Absolvent*innen, die nach dem neuen Lehrerausbildungsgesetz studiert haben, in den Schuldienst. Der Antrag wurde direkt abgestimmt, CDU und FDP lehnten ihn – trotz der teils anderen Versprechen im Wahlkampf – ab. Zwar hatte sich Schulministerin Gebauer selbst in einem Interview eine bessere Bezahlung gewünscht, aber nicht einmal die im Koalitionsvertrag versprochene Anhebung für Konrektor*innen konnte sie für den Haushalt in Aussicht stellen.

Philosophieren mit Kindern

Ein weiterer Antrag unserer Landtagsfraktion wurde zur Beratung in den Schulausschuss verwiesen. Unter dem Titel „Philosophie verleiht Flügel“ fordern wir die Schaffung eines Fachs Philosophie für Kinder als Ergänzung zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht in der Grundschule. Zu dem Antrag wird es am 6. Dezember um 13.30 Uhr eine Expertenanhörung des Schulausschusses geben, an der auch Prof. Dr. Klaus Blesenkemper von der Universität Münster teilnehmen wird. Er hatte im Auftrag der GRÜNEN Landtagsfraktion im Frühjahr eine Studie vorgelegt zum Philosophischen Unterricht in NRW: Der Baum der philosophischen Erkenntnis.
Für Rückfragen stehen unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Norbert Czerwinski (0211/884 2885, norbert.czerwinski@landtag.nrw.de ) und ich gerne zur Verfügung.
Mit Grünen Grüßen
Ihre/Eure
Sigrid Beer

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