Die Novelle der Landesbauordnung wurde von der damaligen rot-grünen Landesregierung 2016 auf den Weg gebracht. Sie enthielt weitreichende Änderungen insbesondere für die notwendige Herstellung von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen. Die 2017 gewählte schwarz-gelbe Landesregierung mit Bauministerin Ina Scharrenbach setzte die bereits vom Landtag beschlossene Landesbauordnung aus und brachte 2018 mit dem „Baurechtsmodernisierungsgesetz“ eine deutliche Verschlechterung der Anforderungen für den Bau von barrierefreien Wohnungen auf den Weg. Auf die Vorgaben für den Bau von rollstuhlgerechten Wohnungen wurde vollständig verzichtet.
Dies hat u.a. zur Folge, dass nicht ausreichend barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen gebaut werden. In vielen Kommunen in NRW gibt es für Menschen mit Beeinträchtigung, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, kaum eine oder teilweise gar keine Möglichkeit, ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen. Damit wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ad absurdum geführt, denn statt gleichberechtigter Teilhabe und Recht auf selbstbestimmtes Leben sind Menschen mit Beeinträchtigungen auf die Unterbringung in Wohnheimen angewiesen oder müssen mit großen Einschränkungen in nicht barrierefreiem privaten Wohnraum leben, weil es anders keinen adäquaten Wohnraum für sie gibt.
Laut Auskunft von Verbänden plant die Landesregierung eine Änderung der derzeitig gültigen Landesbauordnung NRW, eine Verbändeanhörung soll in wenigen Wochen stattfinden.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Änderungen der Landesbauordnung plant die Landesregierung in Bezug auf den Bau von barrierefreien Wohnungen und Gebäuden?
2. Welche Änderungen der Landesbauordnung plant die Landesregierung in Bezug auf den Bau von rollstuhlgerechten Wohnungen und Gebäuden?
3. Wie ist der derzeitige Bedarf an barrierefreien Wohnungen in NRW? Wie ist der derzeitige Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen in NRW?
4. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Wohnen in NRW umsetzen?