Warum werden naturschutzrechtliche Verstöße in NRW nicht ausreichend sanktioniert?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Das Naturschutzrecht schützt unsere Landschaften nur, wenn es auch befolgt und umgesetzt wird und Verstöße konsequent sanktioniert werden. Kommt es zu groben Verstößen, können diese als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder sogar als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Regelungen zum Schutz und zur Bestrafung sind auch essentiell, um potentielle Täterinnen und Täter abzuschrecken. Dabei geht es insbesondere um den Schutz von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, des Nationalparks und von Biotopen.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist grundsätzlich die Aufgabe der Bundesländer, nur für die Verfolgung einiger Umweltstraftaten ist der Bund zuständig. Ob ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist, entscheidet sich nach der Schwere der Tat und ist gesetzlich festgelegt. Da alle Vorhaben für ein einheitliches Umweltgesetzbuch auf Bundesebene bislang gescheitert sind, verfügt jedes der 16 Bundesländer über einen eigenen Bußgeldkatalog im Naturschutzbereich.
Hierbei fallen im Vergleich der Bundesländer große Unterschiede hinsichtlich der Bußgeldhöhe für einzelne Vergehen auf. In Thüringen wird das Töten oder Fangen wild lebender Tiere mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 10.000 EUR bestraft, in NRW sind es dagegen nur 25 EUR und das Doppelte des wirtschaftlichen Wertes des Tieres. Wer in bayerischen Naturschutzgebieten Lärm erzeugt und damit Tiere in ihrem Lebensverhalten beeinträchtigt, muss mit einer Strafe von bis zu 2.500 EUR rechnen. In NRW sind es für den gleichen Tatbestand maximal 100 EUR. Und wer in Naturschutzgebieten verbotene Flächen bereitet oder befährt, muss im Freistaat mit bis zu 2.500 EUR Strafe rechnen, in NRW sind es maximal 750 EUR.
Auch im Hinblick darauf, was überhaupt als Vergehen geahndet wird und bußgeldbewehrt ist, bestehen zwischen den Bundesländern große Unterschiede. In Hamburg kostet das Wegwerfen einer Zigarette bis zu 5.000 EUR und in Niedersachsen das Frei-Laufen-lassen von Hunden bis zu 1.000 EUR – beides Tatbestände, die in NRW im Bußgeldkatalog für Verstöße in Naturschutzgebieten nicht zu finden sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Bußgelder wurden in NRW in den letzten zehn Jahren aufgrund von Verstößen gegen geltendes Naturschutzrecht verhängt? (Bitte tabellarisch auflisten nach Jahr, Vergehen und Höhe des verhängten Bußgeldes)
2. Im Bußgeldkatalog 20201 sind die Bußgelder für die jeweiligen Vergehen in NRW aufgelistet. Wie hat sich die Höhe der Bußgelder für die einzelnen Naturschutzvergehen in NRW in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Bitte einzeln für jedes Vergehen auflisten)
3. Wie beurteilt die Landesregierung, dass dieselben naturschutzrechtlichen Vergehen in anderen Bundesländern z.T. deutlich höher sanktioniert werden als in NRW?
4. Plant die Landesregierung, die im Bußgeldkatalog von NRW genannten Naturschutzvergehen durch Gesetzesänderungen zu erweitern? (Antwort bitte begründen)
5. Wie passen die in NRW vergleichsweise niedrigen Bußgelder im Naturschutzbereich mit den Erklärungen der Landesregierung zusammen, Umwelt- und Naturschutzkriminalität wirksam bekämpfen zu wollen?