Wie wird in den nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Identifizierung tot aufgefundener Haustiere bzw. Fundtiere verfahren?

Kleine Anfrage von Norwich RÜße

Portrait Norwich Rüße

Jedes Jahre werden tausende Haustiere in diversen Onlineportalen von ihren Besitzerinnen und Besitzern vermisst gemeldet. Es ist gut nachvollziehbar, dass insbesondere für Haustierbesitzerinnen und Haustierbesitzer die Ungewissheit über das Schicksal eines verschwundenen Haustieres sehr belastend sein kann. Viele bleiben im Ungewissen, denn auch wenn viele Haustiere später tot aufgefunden werden, erfahren ihre Besitzerinnen und Besitzer dies nicht automatisch – auch dann nicht, wenn das Tier mittels Mikrochip elektronisch gekennzeichnet ist und ein Totfund durch offizielle Stellen erfolgt. Aktuell besteht für die Kommunen keine Pflicht, Mikrochips bei tot aufgefundenen Haustieren auszulesen.
Immer mehr Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer lassen ihre Haustiere freiwillig mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren, auch wenn aktuell nur bei großen und gefährlichen Hunden eine NRW-weite Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung mittels Mikrochip im Inland besteht. Außerdem besteht in einigen Städten eine Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung von Freigängerkatzen. Daher ist ein Identifizierungsversuch mittels Auslesen des Mikrochips bei einem tot aufgefundenen Tier durchaus sinnvoll.
Nach WDR-Recherchen gehen NRW-Kommunen bei der Identifizierung von tot aufgefundenen Haustieren sehr unterschiedlich vor (Westdeutscher Rundfunk (19.12.2019): Tote Fundtiere: Städte informieren Tierhalter nicht. Im Internet: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/haustierkadaver-mit-chip-halter-oft-nicht-informiert- 100.html (Stand: 06.08.2020)). Das betrifft sowohl die Organisationsstruktur als auch die Verfahrensweise beim Auslesen von Mikrochips. Je nach Kommune sind unterschiedliche Akteure mit dem „Einsammeln“, gegebenenfalls Auslesen der Mikrochips bis hin zum Verbringen der toten Fundtiere in Tierkörperbeseitigungsanstalten betraut. Oftmals entfernen Straßenmeistereien überfahrene Tiere von der Fahrbahn. In Solingen beispielsweise ist ein Taxiunternehmen beauftragt, die Kadaver zu einem Wertstoffhof zu transportieren (Quelle: s.o.). In Velbert liest die Feuerwehr Mikrochips aus und gibt die Nummer an einen Verein für Haustierregister weiter, der wiederum die Tierhalterin bzw. den Tierhalter informiert (Quelle: s.o.). Das Bergische Veterinäramt, zuständig für die Tierkörperbeseitigung in Solingen, Wuppertal und Remscheid, liest die Mikrochips auf Anfrage der Halterinnen und Halter kostenfrei aus (Quelle: s.o.).
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie viele Haustiere wurden in den letzten fünf Jahren in NRW tot aufgefunden? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten, nach Jahr und nach Tierart)
2.         In wie vielen der unter 1 genannten Fälle konnten Halterinnen und Halter über das Schicksal ihres Haustiers informiert werden? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten und nach Jahr)
3.         Welche Akteure sind in den Kreisen und kreisfreien Städten mit dem Handling von toten Fundtieren – vom „Einsammeln“ bis zur Tierkörperbeseitigung – betraut? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten und benennen, ob diese Mikrochips routinemäßig auslesen)
4.         Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer möglichen Ausstattung aller Straßenmeistereien in NRW mit Mikrochip-Lesegeräten, um den Verbleib von Haustieren mithilfe von Haustierregistern dokumentieren zu können?
5.         Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer möglichen flächendeckenden Pflicht für Kommunen, Mikrochips bei tot aufgefundenen Fundtieren auszulesen, damit diese Informationen in einem Haustierregister erfasst werden können?