Welche Konsequenzen zieht Ministerin Gebauer für die Lehramtsausbildung?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Für die Lehramtsstudierenden, die im Mai 2020 ihr Referendariat beendeten, war eine reguläre Durchführung unterrichtspraktischer Prüfungen nicht möglich. Dafür wurden vom Ministerium auf Grundlage des vom Landtag beschlossenen Gesetzes zur Sicherung von Bildungsabschlüssen andere Regeln erlassen. Mit der 24. Schulmail vom 23.06.2020 teilt das Ministerium mit, dass die weiteren Staatsprüfungen anders als im Mai nun wieder in der Schule stattfinden sollen. Soweit das im Einzelfall nicht möglich sein sollte, könne auf die modifizierten Prüfungsformate zurückgegriffen werden. Außerdem würden bis Dezember alle Unterrichtspraktischen Prüfungen als Freiversuche gewertet und damit im Falle eines Misserfolgs nicht auf die Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet.
Allerdings geht es nicht nur um Einzelfälle, wie die kreisweite Schließung von Schulen in Gütersloh zeigt. Offen lässt die Schulmail leider einige andere Fragen für die Lehramtsstudierenden. Die monatelange Schließung von Schulen für den Regelbetrieb hat die Zeit, die Lehramtsstudierende der Durchgänge 05/2019 und 11/2019 mit Schülerinnen und Schülern verbringen, deutlich reduziert. Und auch seit der schrittweisen Öffnung der Schulen ist der Unterricht eingeschränkt und somit betrifft es auch den Ausbildungsdurchgang 05/2020. Die KMK hat deshalb empfohlen, dass bei der Wertung der Teil des Referendariats stärker zu gewichten ist, der mit den Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht erfolgte.
Fraglich ist weiter, wie die vorgeschriebenen 10 Unterrichtsbesuche durchgeführt werden sollen und ob eine Reduzierung der Anzahl nicht folgerichtig wäre.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Welche Regeln greifen für Unterrichtsbesuche und unterrichtspraktische Prüfungen im Falle von Schulschließungen?
2.         Warum folgt NRW nicht den Empfehlungen der KMK, bei der Bewertung der Leistungen der Lehramtsstudierenden den Teil stärker zu werten, der im Präsenzunterricht mit Schülerinnen und Schülern erfolgte?
3.         Wird das Arbeiten in Lernmanagementsystemen und Videokonferenzen, z.B. mit Kollaborationsanteilen, als Alternative zu Unterrichtsbesuchen seitens der Landesregierung ermöglicht?
4.         Wie werden welche Alternativen insgesamt schulfachlich und didaktisch bewertet?
5.         Warum folgt die Landesregierung nicht der Empfehlung im „Positionspapier der hier vertretenen Lehramtsanwärter*innen des Landes Nordrhein-Westfalen“, die Zahl der vorgeschriebenen Unterrichtsbesuche zu verringern?