Matthi Bolte-Richter: „Mit dem Universaldienst würden wir zu einer gesetzlichen Festlegung von Mindestvorgaben für Dienstequalität kommen“

Antrag der GRÜNEN im Landtag für schnelles Internet

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Begeisterung ist groß. Drei Tage lang haben wir auf diesen Tagesordnungspunkt hingefiebert, und jetzt ist er endlich da: unser Antrag zum Universaldienst.
Meine Damen und Herren, wir haben es alle während der Coronapandemie festgestellt: Unser Arbeitsalltag wird, wo er noch nicht digitalisiert ist, digitaler und vernetzter. Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice, auch in Unternehmen, für die das bis vor wenigen Monaten überhaupt keine Option war. Wir können davon ausgehen, dass die Prozesse, die während der Pandemie kurzfristig der neuen Lage angepasst wurden, auch langfristig digital bleiben werden.
Aber digitale Teilhabe ist natürlich keine Frage allein von wirtschaftlicher Organisation, sondern es geht auch um gesellschaftliche Teilhabe. Und weil das so ist, wollen wir ein Recht auf schnelles Internet etablieren.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir wollen, dass alle Menschen von den Chancen der Digitalisierung profitieren können. Aber das geht nur, wenn das Internet nicht dauernd ausfällt. Es gab in den vergangenen Jahren immer wieder Großstörungen. Die waren teilweise größer als das, was passieren kann, wenn ein Bagger tatsächlich mal ein Kabel kaputthaut. Solche Fälle werden wir nicht verhindern können. Aber wir reden auch über andere Dimensionen: Ausfälle wie zuletzt Ende April im Kabelnetz von Vodafone und Unitymedia führen dazu, dass die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe so nicht möglich ist.
Die aktuelle Rechtslage schreibt für solche Fälle vor, dass Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht für eine unverzügliche Beseitigung von Störungen sorgen müssen. Das bezieht sich aber demnach nur auf einen Anbieter, nämlich die Telekom, alle anderen sind von dieser verbraucherfreundlichen Regelung bislang befreit.
Wir fordern von der Landesregierung, dass sie sich dafür einsetzt, diese Verpflichtung auch für Netzanbieter ohne Marktmacht auszuweiten und so ein Recht auf pauschalierte Entschädigung einzuführen, falls eine bestehende Störung nicht schnellstmöglich behoben wird.
(Beifall von den GRÜNEN)
Darüber hinaus wollen wir die Angebote für die Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher in solchen Fällen stärken.
Der angekündigte zweite große Punkt unseres Antrags ist der Universaldienst. Eine solche Verpflichtung wäre endlich ein faires Setting, in dem fairer Wettbewerb um den besten Ausbau und um die besten Dienste stattfinden könnte. Das haben wir nämlich bisher nicht, auch wenn wir seit, ich weiß nicht, wie viel Jahrzehnten hören, dass in diesem marktgetriebenen Ausbausetting immer alles irgendwann super wird. Bisher hat das offensichtlich nicht geklappt.
Mit dem Universaldienst würden wir zu einer gesetzlichen Festlegung von Mindestvorgaben für Dienstequalität kommen und die verlässliche Versorgung gewährleisten. Das geht dann im Rahmen der Universaldienstrichtlinie, die aktuell auf europäischer Ebene neu gestaltet wird und dann im TKG ins nationale Recht übertragen werden muss.
Hier sollte die Verpflichtung zur infrastrukturellen Grundversorgung, die wir zum Beispiel bereits aus dem Bereich der Wasserversorgung und der Postversorgung kennen, auch auf die Versorgung mit schnellem Internet ausgeweitet werden. Wenn die Post auf jede Hallig transportiert wird und es Stromversorgung bis auf jede Alm gibt, muss im digitalen Zeitalter auch die Versorgung mit schnellem Internet als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden werden.
Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Thema arbeiten. Ich freue mich sehr auf die Debatte im Ausschuss – und ich freue mich natürlich auf die Sommerpause und wünsche Ihnen allen schöne Ferien.
(Beifall von den GRÜNEN)