Johannes Remmel: „Transparenz schaffen – Dialoge ermöglichen – Rechtssicherheit geben“

Entwurfe der Landesregierung zum Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz für Gesetze zur Kommunalwahl NRW 2020

Die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf hat zwar ein geteiltes Bild ergeben; nach eingehender Bewertung des Gesetzentwurfs, der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie und der Argumente in den Stellungnahmen kommen wir aber zu dem Schluss, dass dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zugestimmt werden kann.

Wir begrüßen die Ausgestaltung des Landesgesetzes, die sichtlich darauf abzielt Transparenz zu schaffen, Dialoge zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu geben.
(Rede zu Protokoll gegeben)