Zehnter Jahrestag der Loveparade-Katastrophe in Duisburg – Erinnerung bewahren und Lehren für die Zukunft ziehen

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN

I.          Ausgangslage
Vor zehn Jahren, am 24. Juli 2010, ereignete sich bei der Loveparade in Duisburg eines der schlimmsten Unglücke in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. 21 Menschen starben, über 500 weitere wurden verletzt, einige davon schwer. Die Opfer und ihre Angehörigen aus verschiedenen Teilen der Bundesrepublik und der Welt leiden bis heute unter den Folgen, viele sind dauerhaft traumatisiert. An dieser Stelle danken wir allen, die sich um diese Menschen aufopferungsvoll gekümmert haben und in schweren Stunden Hilfe, Stütze und Wegbegleiter waren.
Kurz nach der Katastrophe wurde ein Soforthilfefonds aufgelegt, aus dem Mittel zur Abfederung sozialer Härten für die Opfer und ihre Angehörigen bereitgestellt wurden. Bis heute werden hieraus Gelder gezahlt.
In den Jahren seit dieser Tragödie sind die Hintergründe und Faktoren, die zu der Katastrophe geführt haben, gutachterlich aufgearbeitet worden. Vor dem Landgericht Duisburg hat mit 184 Sitzungstagen eines der aufwändigsten Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik stattgefunden.
Am 4. Mai 2020 hat das Gericht beschlossen, das Verfahren einzustellen. Am Ende stand kein Urteil. Opfer und Betroffene haben diese Entscheidung kritisiert, wie auch zuvor schon, dass es erst so spät zur Anklageerhebung und zum Beginn des Strafprozesses kam. Aber auch wenn der Prozess nicht mit einem Urteil beendet wurde, war er nicht ohne Ergebnis. Das Landgericht Duisburg führt in seinem sehr detaillierten Einstellungsbeschluss alle die Gründe auf, die nach seinen Erkenntnissen aus der Beweisaufnahme in ihrer Gesamtheit zu dem Unglück führten.
Für das Gericht führte, so die Begründung, am Ende „das Zusammenwirken einer Vielzahl von Umständen dazu […], dass es zu dem Gedränge mit dem tödlichen Verlauf gekommen ist.“ Unter Gesamtwürdigung aller Umstände kam es „trotz der schwerwiegenden Folgen der Tat zu dem Schluss, dass die (mögliche) individuelle Schuld der Angeklagten an der Katastrophe zum jetzigen Zeitpunkt als gering anzusehen sei.“ Insbesondere die auch durch das Gericht festgestellte Vielzahl von Einzelfaktoren, die zu der Katastrophe geführt haben, aber auch aufgrund seiner Empfehlungen aufgrund seiner Erkenntnisse, gilt es, jetzt die Sicherheit von Großveranstaltungen erneut in den Fokus zu nehmen. Bereits kurz nach der Katastrophe hat das damalige für den Bereich des Inneren zuständige Ministerium einen sogenannten Orientierungsrahmen für die Durchführung von Großveranstaltungen herausgegeben. Derzeit wird dieser Orientierungsrahmen überprüft. Es sollte jedoch vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus dem Loveparade-Prozess eine weitergehende Fachdebatte darüber geführt werden, wie die Sicherheit bei Großveranstaltungen bestmöglich gewährleistet werden kann.
Die Bilder von damals haben sich tief in das Gedächtnis von Nordrhein-Westfalen eingebrannt. Wir sind es den Opfern und den Angehörigen schuldig, nicht zu vergessen. Dies gewährleisten zahlreiche Erinnerungsformate. Zur Erinnerung gehört aus unserer Sicht auch zwingend, die damaligen Ereignisse und den Umgang mit ihnen kritisch zu reflektieren und Lehren daraus zu ziehen. Der zehnte Jahrestag sollte Anlass sein, innezuhalten und den Opfern zu gedenken sowie weitere Lehren aus dem Unglück zu ziehen.

II.         Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
1.         den bisherigen Soforthilfe-Fonds für Opfer und Angehörige der Loveparade weiterzuführen oder einen ergänzenden Hilfsfonds für die Opfer der Loveparade- Katastrophe einzurichten.
2.         zusätzlich einen Opferschutzfonds für Opfer von Katastrophen und Gewalttaten in unserem Land einzurichten.
3.         eine Kommission einzusetzen, die mit Blick auf die konkreten Erkenntnisse zum Unglück vom 24. Juli 2010 in Duisburg unter Einbeziehung externer Fachleute einen Beitrag zur Überarbeitung des Orientierungsrahmens für die Ausrichtung von Großveranstaltungen im Freien leisten soll. Zudem sollen die Möglichkeiten und Grenzen von komplexen gerichtlichen Prozessen analysiert und Vorschläge erarbeitet werden, wie eine bessere Aufarbeitung der zugrunde liegenden Ereignisse zukünftig erfolgen kann.