Welche Vorgaben gibt die Landesregierung für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Essen in Corona-Zeiten?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Im Zuge der Ausweitung des Ganztagsunterrichts in den vergangenen Jahren erhielt auch die Frage der Verpflegung in den Schulen einen immer höheren Stellenwert. Die kommunalen und freien Schulträger haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um Schulen sukzessive mit Schulmensen baulich auszustatten. Gerade von Elternseite wurde auch die Frage der Qualität der Verpflegung gestellt. Viele Fördervereine haben hier enorme Unterstützung geleistet. Von Seiten der Verbraucherzentrale NRW wurde mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung landesseitig Unterstützung und Beratung geleistet. Qualitätsempfehlungen kommen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Eine gute Verpflegung in der Schule ist gerade für Kinder aus benachteiligten Familien eine grundlegende Voraussetzung für gute Bildungsteilhabe an einer Ganztagsschule und leider manchmal die einzig verlässliche Mahlzeit.
Die Corona-Pandemie hat den regulären Schulbetrieb für Wochen außer Kraft gesetzt. Bis zu den Sommerferien ist noch nicht mit einem regelmäßigen täglichen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu rechnen. Die Schulmensen blieben geschlossen, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler gerade aus benachteiligten Familien war nicht gewährleistet. Schulen und Kommunen haben sehr pragmatisch reagiert und oft eine Versorgung mit Verpflegung für diejenigen organisiert, von denen sie wussten, dass sie das dringend benötigen.
Auch im kommenden Schuljahr wird Corona noch nicht Geschichte sein. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass es im kommenden Schuljahr noch auf absehbare Zeit eine Mischung von Präsenz- und Fernunterricht geben wird. Für die Schulverpflegung stellen sich damit erhebliche Fragen, auf die die Landesregierung bislang keine Antwort gibt. Auch Fragen der Beachtung der Hygienevorschriften müssen für die Schulverpflegung konkret gefasst werden.
Nach Angaben des Bundes sollen Kommunen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nutzen, um benachteiligten Schülerinnen und Schülern ein kostenloses Mittagessen auch nach Hause zu liefern. Auch hier fehlen bislang konkrete Empfehlungen von Landesseite.
Deshalb bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.         In welchen Szenarien und Schritten plant die Landesregierung die Wiederaufnahme des Regelbetriebs der Offenen Ganztagsschule mit Mittagsverpflegung sowie des Ganztags an den weiterführenden Schulen und Förderschulen mit Mittagsverpflegung?
2.         Welche organisatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere welche Kriterien werden für die Verpflegung in Schulen mit eingeschränktem bzw. uneingeschränktem Regelbetrieb vorgegeben?
3.         In den Schulen wird häufig im „Schichtbetrieb“ mit versetzten Essenzeiten gegessen. Welche Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften sind im Schichtbetrieb einzuhalten?
4.         Wenn Schichtbetrieb in der Mensa nicht möglich ist, wo sollen die Schülerinnen und Schüler wie essen (inklusive Schulobstprogramm)?
5.         Gibt es konkrete Anweisungen des Landes NRW, wie das Angebot sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern ein kostenloses Mittagessen nach Hause zu liefern, genutzt werden soll?