Wie ist der Mittelabfluss beim Digitalpakt?

Kleine Anfrage von Sigrid Baer und Matthi Bolte-Richter

Der Digitalpakt des Bundes und der Länder soll helfen, die digitale Infrastruktur der Schulen zu verbessern. Die Kommunen als Schulträger sind aufgefordert, Förderanträge zu stellen, um entsprechende Mittel zu erhalten. Sie müssen dafür Konzepte entwickeln, wie die Infrastruktur aufgebaut werden soll und z.B. auch, welche Lernplattformen angeboten werden sollen. Die Erstellung solcher Konzepte braucht Zeit. Manche Kommunen sind schon weit und längst in einer erfolgreichen Praxis, andere noch in der Konzeptionsphase.
NRW erließ am 22.08.2019 eine Förderrichtlinie (RL Digitalpakt NRW, BASS 11-02). Diese schreibt u.a. vor, dass für jede Schule, für die eine digitale Infrastruktur vorgesehen ist, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorliegt. Die Anträge, entsprechend der Förderrichtlinie gestellt, sollen dann die kommunalen Anteile schnellstmöglich verfügbar machen. Der unterschiedliche Vorbereitungsstand in den Kommunen hat Auswirkungen auf die Frage, wie Kommunen in der Lage sind, qualifizierte Anträge zu stellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Wie viele Kommunen haben bis zum 3.6.2020 Anträge auf Mittel aus dem Digitalpakt gestellt?
2.         Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zur Genehmigung?
3.         Die Anträge aus welchen Kommunen befinden sich noch in der Prüfung?
4.         In welcher Höhe sind die Mittel aus dem Digitalpakt bis zum Stichtag 3.6.2020 schon an die Kommunen geflossen?
5.         Was unternimmt die Landesregierung für einen zügigeren Mittelabfluss?