Was macht eigentlich der „Digital Dialog“ mit Bayern?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Am 11.12.2018 kündigte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder im Rahmen seiner Regierungserklärung die Einrichtung einer „Zukunftskommission Digitalisierung“ der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen an. Mit der gemeinsamen Kabinettssitzung am 12. März 2019 hat die Kommission ihre Arbeit aufgenommen. Sie heißt seitdem „Digital Dialog“. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 2864 hat die Landesregierung Oberthemen benannt, die in der Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts bearbeitet werden sollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie oft hat der „Digital Dialog“ bzw. Teilgruppen des „Digital Dialog“ mittlerweile getagt? (bitte aufschlüsseln nach den Arbeitsgruppen „Künstliche Intelligenz und Supercomputing“, „Digitale Infrastruktur und Wirtschaft“, „eGovernment“, „Digitale Arbeitswelt und digitale Arbeitsmodelle“, „Bildung“, „eHealth“, „Cybersicherheit“,
„Mobilität“)
2.         Welche Themen wurden durch den „Digital Dialog“ bisher bearbeitet? (bitte für die einzelnen Arbeitssitzungen und Ressorts aufschlüsseln)
3.         Wer hat im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen jeweils an den Sitzungen des „Digital Dialog“ bzw. der in Frage 1 bezeichneten Arbeitsgruppen teilgenommen?
4.         Welche konkreten Maßnahmen der Landesregierung im Feld der Digitalisierung lassen sich auf die Arbeit des „Digital Dialog“ zurückführen? (bitte einzeln aufführen, aufgeschlüsselt nach den in Frage 1 bezeichneten Arbeitsgruppen)
5.         Welche Kosten sind für die Arbeit des „Digital Dialog“ bislang angefallen?