Oliver Keymis: „‚Weitergehende Transparenzregelungen sind aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht angezeigt'“

Antrag der "AfD"-Fraktion zum Lokalhörfunk

Oliver Keymis (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich vier Sätze:
Erstens. Mit den Regeln des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen liegt ein ausdifferenziertes System für die personelle Besetzung der Veranstaltergemeinschaften vor, sodass ein hinreichendes Maß an Transparenz im Lokalfunk in NRW garantiert ist.
Zweiter Satz: Die Veröffentlichung von Parteimitgliedschaften wäre zudem ein zu weitgehender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Dritter Satz: Die Regelungen des LMG NRW decken sich auch mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Vierter Satz: Weitergehende Transparenzregelungen im Sinne des Gesetzentwurfs sind aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht angezeigt.
Urheber der Sätze: Professor Dr. Bernd Holznagel, unser Experte in der Anhörung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

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